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07.02.2011 - dvb-Presseservice

UDV: Tagfahrlicht gefährdet schwache Verkehrsteilnehmer und Motorradfahrer nicht. Neue Untersuchung zeigt aber auch keine Vorteile für die Verkehrssicherheit

Ab Montag, 7. Februar 2011, dürfen europaweit neue Fahrzeugmodelle nur noch dann zugelassen werden, wenn sie mit einem sogenannten Tagfahrlicht ausgerüstet sind. Aus diesem Grund hat die Unfallforschung der Versicherer (UDV) in Berlin in einem zweieinhalbjährigen Projekt gemeinsam mit der Technischen Universität Berlin und dem Forschungsinstitut Human-Factors-Consult untersucht, welche Auswirkungen das Fahren mit Licht am Tage auf die Sicherheit im Straßenverkehr, vor allem für schwächere Verkehrsteilnehmer, wie Fußgänger und Radfahrer sowie Motorradfahrer, hat.
Hier war lange vermutet worden, dass diese in dem „Mehr“ an Licht untergehen und dadurch auch häufiger in riskante Situationen oder Unfälle verwickelt werden würden. Unter anderem hatte diese Vermutung in Österreich dazu geführt, dass die zuvor geltende Verpflichtung, am Tage mit Licht zu fahren, zum 1. Januar 2008 wieder aufgehoben wurde.

Nach umfangreichen Versuchsreihen im Lichtkanal, im Fahrsimulator und im realen Straßenverkehr kann die UDV rechtzeitig zur Einführung des Tagfahrlichts in Europa jetzt Entwarnung geben: Weder wird der Blick von Autolenkern durch Tagfahrlicht „gebunden“, noch wird ein schwacher Verkehrsteilnehmer später oder gar nicht gesehen. Negative sicherheitsrelevante Einflüsse auf schwächere Verkehrsteilnehmer waren in verschiedenen Szenarien nicht zu messen. Auch Motorradfahrer, die bislang tagsüber schon mit Licht unterwegs sind, werden durch beleuchtete Autos nicht so „maskiert“, dass sie beispielsweise dem Gegenverkehr nicht mehr auffallen.

Bei trübem Wetter oder Regen erfolgt zwar eine etwas längere Blickzuwendung auf das beleuchtete Auto, die jedoch nicht zu Lasten anderer Verkehrsteilnehmer geht.

Fakten in Kürze:

  • Die meisten der bisherigen Studien zum Thema Tagfahrlicht liefern keine verlässlichen Daten. Das gilt sowohl für die Pro- als auch für die Contra-Studien.
  • Tagfahrlicht gefährdet Fußgänger, Radfahrer und Motorradfahrer nicht.
  • Vor allem bei Regen, trübem Wetter und hohen Hell-Dunkel-Kontrasten (Alleen) empfiehlt es sich, tagsüber mit Licht zu fahren.
  • Es konnten keine nennenswerten positiven Effekte auf die Verkehrssicherheit durch das Tagfahrlicht festgestellt werden.
  • Tagfahrlicht sollte künftig aus ökologischen Gründen energiesparend beispielsweise mit LED-Leuchten ausgeführt werden.
  • Wer Tagfahrlicht nachrüstet, sollte auf die richtige Schaltung (Aus beim Einschalten des Abblendlichtes) sowie auf den gesetzlich vorgeschriebenen Einbauort an der Fahrzeugfront achten.
  • Ab dem 7. Februar 2011 müssen alle neuen Pkw- und Kleintransporter-Modelle mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein, ab dem 7. August 2012 auch alle Busse und Lkw.

Weitere Informationen unter www.udv.de. Ein Film zum Thema ist auch unter www.youtube.com/Unfallforschung zu sehen.



Herr Klaus Brandenstein
Tel.: 030 / 2020-5883
E-Mail: k.brandenstein@gdv.de

Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V
Wilhelmstraße 43 / 43G
10117 Berlin
http://www.gdv.de

Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) (www.udv.de) im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) (www.gdv.de) forscht und berät seit über 50 Jahren im Dienste der Verbesserung der Sicherheit und der Unfallvermeidung auf Deutschlands Straßen. Sie ist gleichzeitig einer der größten Auftraggeber für universitäre und außeruniversitäre Verkehrssicherheitsforschung. Die drei Fachbereiche „Fahrzeugsicherheit“, „Verkehrsinfrastruktur“ sowie „Verkehrsverhalten und –psychologie“ arbeiten interdisziplinär zusammen. Die UDV pflegt den Austausch mit anderen in der Verkehrssicherheitsarbeit tätigen Institutionen. Die deutschen Versicherer bekennen sich damit ausdrücklich zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung für die Verkehrssicherheit.