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10.02.2006 - dvb-Presseservice

UN-Konvention muss Handlungsfähigkeit aller behinderten Menschen anerkennen

Der Deutsche Behindertenrat begrüßt, dass die Verhandlungen zur UN-Menschenrechtskonvention für behinderte Menschen zügig vorankommen. Damit besteht die Aussicht, dass die Konvention noch in diesem Jahr fertig gestellt und dann von der 61. UN-Generalversammlung verabschiedet werden könnte. Die UN-„Konvention zum Schutz und zur Förderung der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen“ ist für die Unterzeichnerstaaten rechtlich bindend. „Das ist eine große Chance, dass die Menschenrechte und Freiheitsrechte behinderter Menschen weltweit anerkannt werden", erklärt die Vorsitzende des Sprecherrats des Deutschen Behindertenrates (DBR), Brigitte Setzer-Pathe. „Wichtige Forderungen sind jedoch noch unerfüllt.“  

Der DBR fordert, dass bei der abschließenden Verhandlungsrunde im August das Recht auf gleichberechtigte Anerkennung vor dem Gesetz in der Konvention verankert wird. „Es muss sichergestellt werden, dass die rechtliche Handlungsfähigkeit aller behinderten Frauen und Männer anerkannt und Entmündigung als letztes Mittel verhindert wird", fordert die Sprecherratsvorsitzende Brigitte Setzer-Pathe. Andernfalls würde eine Gruppe behinderter Menschen aus dem Wirkungskreis der Konvention ausgeschlossen. „Das ist für den DBR nicht akzeptabel.“  

Auch die Entwicklung eines effektiven Überwachungssystems bleibt ein weiteres zentrales Anliegen, damit die Konvention auch eingehalten wird. Es reicht nicht, wenn bestehende Monitoring-Systeme die Überwachung der Konvention behinderter Menschen mit übernehmen, wie von den USA, Russland, China und Australien gewünscht. „Die Monitoring Komitees anderer Menschenrechtsvereinbarungen sind schon jetzt überlastet und es fehlt ihnen an Sachverstand zum Thema Behinderung“, kritisiert Brigitte Setzer-Pathe. „Wir brauchen ein Überwachungssystem, das aus den Fehlern der bestehenden Systeme gelernt hat und das vor allem behinderte Expertinnen und Experten mit der entsprechenden Sachkenntnis einbezieht.“ 

Als Erfolg wertet der DBR die Fortschritte, die während der 7. Verhandlungsrunde bei der Verankerung der Rechte behinderter Frauen in der UN-Konvention gemacht wurden. Dr. Sigrid Arnade, Mitglied im Arbeitsausschuss des DBR und eine Vertreterin des DBR in New York: „Unsere Hartnäckigkeit hat sich ausgezahlt. Die mehrfache Diskriminierung behinderter Frauen wird in der Konvention anerkannt werden. Die Unterzeichnerstaaten werden sich zu konkreten Maßnahmen verpflichten, um der Benachteiligung behinderter Frauen entgegenzuwirken.“ 

Der DBR erkennt ausdrücklich an, dass sich die deutsche Regierungsdelegation in New York besonders für die Belange behinderter Frauen eingesetzt hat und damit zu diesem Teilerfolg beigetragen hat.



N.N.
Frau Dorothee Winden
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
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Deutscher Behindertenrat
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