Strafprozessreformgesetz neu ab 1.1.2008
UNIQA bietet als derzeit einziger Rechtsschutzversicherer im
Privat-Rechtsschutz standardmäßig Deckung für
das ab 1.1.2008 neu eingeführte staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren. Strafrechtliche
Ermittlungen werden gemäß des ab 1.1.2008 gültigen Strafprozessreformgesetzes
nicht mehr vom Untersuchungsrichter geleitet, sondern vom Staatsanwalt.
Der
Beschuldigte hat durch die Reform des Strafprozessgesetzes mehr Rechte als
bisher, z.B. Akteneinsicht bei der Kriminalpolizei, er kann seinen Anwalt schon
bei der ersten Einvernahme konsultieren, kann Beweisanträge stellen, etc.
"Diese
Rechtsschutzdeckung im Ermittlungsverfahren ist für den Kunden daher enorm
wichtig, denn durch professionelle anwaltliche Hilfe in diesem Stadium kann
eine bessere Ausgangsposition für die Hauptverhandlung geschaffen werden, bzw.
im Idealfall sogar eine Verfahrenseinstellung erreicht werden. Andere
Rechtsschutzversicherer decken erst ab Anklageerhebung", so UNIQA Vorstand Dr.
Johannes Hajek. Voraussetzung der Deckung ist eine aufrechte
Strafrechtsschutzversicherung zum Tatzeitpunkt bei UNIQA.
Herr
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