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03.09.2007 - dvb-Presseservice

UNIQA deckt Fahrradunfälle durch Haushaltsversicherung

Jugendliche bis zum 27. Lebensjahr mitversichert

Zu Beginn des neuen Schul- und Studienjahres werden wieder Tausende Kinder und Jugendliche mit dem Fahrrad auf Österreichs Strassen unterwegs sein. Immer häufiger kommt es dabei auch zum Verschulden eines Verkehrsunfalls. Viele Eltern fragen sich daher wie es um den Versicherungsschutz ihrer Kinder steht. Wie gut sind sie versichert? Was für Versicherungsansprüche haben Jugendliche wenn sie nicht mehr zu Hause wohnen? UNIQA bietet mit der Haushaltsversicherung “Zuhause & Glücklich“ eine komfortable Lösung. Die Haftpflichtversicherung ist inkludiert und gilt auch für Kinder und Jugendliche die nicht mehr bei den Eltern wohnen – und das bis zum 27. Lebensjahr.

Die jährlich vom Verkehrsministerium veröffentlichten Unfallzahlen untermauern die Wichtigkeit eines angemessenen Schutzes für Radfahrer. Auf österreichischen Straßen gab es im Jahr 2006 5.417 Unfälle bei denen Radfahrer involviert waren. Dabei wurden 5.335 Personen verletzt und 48 getötet. Die Statistiken belegen dass Kinder und Jugendliche überdurchschnittlich stark von Radunfällen betroffen sind. Unterteilt man alle durch Unfälle verletzten Radfahrer des vergangenen Jahres in Altersklassen, so liegen mit 590 Fällen die meisten bei den 10-14 Jährigen. Aber auch alle anderen Altersklassen, besonders jene unter 25 Jahren, weisen alarmierend hohe Unfallquoten auf. Da Kinder und Jugendliche durch Fahrradunfälle großen Schaden anrichten bzw. selbst geschädigt werden können, ist ein ausreichender Versicherungsschutz enorm wichtig.

Haftpflichtversicherung bis 27 Jahre inkludiert, unabhängig vom Hauptwohnsitz
UNIQA Kunden sind mit der Haushaltsversicherung “Zuhause & Glücklich“ optimal versichert. Die Haftpflichtversicherung ist inkludiert und deckt die Schäden durch den privaten Gebrauch des Fahrrades ab – sie gilt aber auch für alle anderen Bereiche. Die Pauschalversicherungssumme liegt bei 1 Mio. Euro, lässt sich gegen Mehrprämien aber auch erhöhen. Der Schutz gilt für den Versicherungsnehmer, dessen Ehegatten oder Lebensgefährten, sowie für die Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder) bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Damit sind Kinder 2 Jahre länger mitversichert als bei anderen Versicherern.

Dieses Angebot ist vor allem für Familien mit Jugendlichen die nicht mehr zu Hause wohnen interessant, da ein Hauptwohnsitz bei den Eltern nicht vorausgesetzt wird. Auch Kinder, die nicht studieren (z.B. Lehrlinge), sind bis zu ihrem 27. Lebensjahr bei den Eltern mitversichert, sofern sie über keinen eigenen Versicherungsschutz verfügen.

Die UNIQA Gruppe ist mit 600.000 Haushaltsversicherungen in Österreich Marktführer in diesem Bereich.



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