Umknicken beim Tennisspiel - Ein Fall für die Unfallversicherung?
Das Umknicken mit dem Fuß beim Tennisspiel stellt keinen Unfall im Sinne des § 178 Abs. 2 VVG dar, wenn nicht bewiesen werden kann, dass ein Ausrutschen auf Blättern vorausgegangen ist. Dies geht aus einem Beschluss des Kammergerichts Berlin (KG Berl ...