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17.06.2009 - dvb-Presseservice

Umsetzung der neuen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu „Ghetto-Beitragszeiten“ durch die Deutsche Rentenversicherung

Das Bundessozialgericht hat mit zwei Entscheidungen vom 2. und 3. Juni 2009 neue Maßstäbe für die Anerkennung von „Ghetto-Beitragszeiten“ im Rahmen des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) aufgestellt.

Die Deutsche Rentenversicherung wird die neue Rechtsprechung des Bundessozialgerichts schnell und unbürokratisch im Sinne der Betroffenen umzusetzen.

Dazu gehört insbesondere, dass alle bisher abgelehnten Anträge auf Leistungen nach dem ZRBG von Amts wegen aufgegriffen und im Sinne der neuen Rechtsprechung überprüft und  entschieden werden.



Herr Dr. Dirk von der Heide
Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung
Tel.: 030/865-89174
Fax: 030 865-27379
E-Mail: dirk.heide@drv-bund.de

Deutsche Rentenversicherung Bund
Ruhrstraße 2
10709 Berlin
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Umsetzung-der-neuen-Rechtsprechung-des-Bundessozialgerichts-zu-Ghetto-Beitragszeiten-durch-die-Deutsche-Rentenversicherung-ps_14376.html