Anzeige
07.05.2007 - dvb-Presseservice

Umzug ins Heim erfordert sorgfältige Planung

Wichtige Auswahlkriterien erleichtern Entscheidung

Die gesundheitliche Situation hat sich verschlechtert, ein gewisser Bedarf an Pflegeleistung entsteht oder aber man möchte ganz einfach der Familie nicht zur Last fallen und beschließt deshalb den Umzug in ein Heim. Gründe für diese tief greifende Entscheidung gibt es viele. Auch wenn das Thema von Betroffenen wie Angehörigen gerne tabuisiert wird, sollte man, wenn es denn so weit ist, unbedingt darauf achten, dass dieser neue Lebensabschnitt nicht zum Trauma wird“, erklärt Regina Spieler, Rechtsexpertin und Juristin der D.A.S. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Deshalb empfiehlt sie, bei der Auswahl des künftigen Umfeldes große Sorgfalt walten zu lassen. Es gibt gute und schlechte Senioren- und Pflegeheime – das erkennt man bereits, wenn man die in Frage kommenden Häuser unter bestimmten wichtigen Kriterien besichtigt. Man hat die Wahl zwischen Altenwohnheim, Alten- und Pflegeheim und betreutem Wohnen. Im Altenwohnheim lebt man im Ein- oder Mehrzimmer-Apartment mit Bad sowie Küche oder Kochnische und führt seinen Haushalt selbst, kann aber auf Wunsch an gemeinsamen Mahlzeiten teilnehmen. Darüber hinaus stehen Gemeinschaftseinrichtungen zur Verfügung und meist kann der Bewohner bei Bedarf zumindest vorübergehend auf Ver¬pflegung, Betreuung und Pflege vertrauen. Im Altenheim dagegen wird man in Einzel- oder Mehrbettzimmern mit Bad/WC jedoch ohne Kochmöglichkeit untergebracht. Personal für die Grundpflege wie Bettenmachen, Ankleide-, Wasch- und Essenshilfe steht, falls nötig, zur Verfügung. Bei dauernder Pflegebedürftigkeit ist meist auch der Umzug innerhalb der Einrichtung in die Pflegeabteilung oder das Pflegeheim vorgesehen. In beiden Fällen schließt der Bewohner mit dem Träger der jeweiligen Einrichtung einen Heimvertrag ab, der dem Heimgesetz entsprechen muss. Letzteres regelt auch die Art der Abrechnung: so muss der Träger die in Rechnung gestellten Leistungen nach Art und Umfang einzeln aufführen.

Beim „betreuten Wohnen“ werden innerhalb eines Gebäudekomplexes neben der Wohnung, Verpflegung, hauswirtschaftliche Dienste, Pflege und Betreuung spezieller Dienstleister an¬geboten. Der Bewohner entscheidet, was er benötigt und zahlt neben der Monatsmiete die Kosten der beanspruchten Leistungen.

Wichtig bei der Auswahl des Seniorenheimes ist neben Trägerschaft, Größe und Erreichbarkeit der Aspekt, ob die eigene Möblierung möglich ist. „Von besonderer Bedeutung ist auch die berufliche Qualifikation sämtlicher Mitarbeiter und wie beispielsweise der Personalschlüssel im Pflegebereich aussieht“, so die D.A.S. Juristin. In Gesprächen mit der Heimleitung, den Heimbeiratsmitgliedern sowie dem ein oder anderen Heimbewohner sollte man klären, inwieweit die Partnerschaft zwischen Heimbewohnern und Heimträgern ausgeprägt ist. Partnerschaft heißt in diesem Zusammenhang, die Würde des alten Menschen respektvoll zu achten und seine Interessen zu wahren. Der Grundsatz sollte lauten: soviel Freiraum wie möglich und soviel Reglementierung wie nötig. Auch die Hausordnung gibt über Besuchs¬regelungen, Ausgangs- und Besuchszeiten, Hausschlüssel und eventuelles Tierverbot Aufschluss. Ob man letztendlich das künftige Heim auch als Zuhause betrachtet und sich dort wohl fühlt, hängt ganz entscheidend von der Atmosphäre eines Heimes ab.



Herr Michael Pantner
Tel.: 089 / 6275-1381
Fax: 089 / 6275-2128
E-Mail: michael.pantner@das.de

D.A.S. Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Thomas-Dehler-Str. 2
81728 München
www.das.de