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28.05.2009 - dvb-Presseservice

Unangenehme Nebenwirkungen des neuen Bilanzierungsrechts

- Das am 26.3.2009 verabschiedete Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) schreibt eine realitätsnähere Bewertung von Pensionsrückstellungen vor. - Das kann bei mittelständischen Unternehmen zu deutlich steigenden Rückstellungen führen und Finanzierungslücken offen legen. - Gesellschafter-Geschäftsführer sollten sich deshalb jetzt ausführlich zu den Auswirkungen auf ihre Pen-sionszusage beraten lassen.

Das jüngst verabschiedete Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BiIMoG) ist die größte Reform des Handelsgesetzbuches (HGB) seit 20 Jahren. Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen sollen von der Reform profitieren. Etliche Bewertungsregeln werden vereinfacht, Aufwand und Kosten für die Buchführung sollen sinken. Doch das neue Bilanzierungsrecht schafft auch neue Herausforderungen. Ein Punkt ist beispielsweise eine realistischere Berechnung der Pensionsverpflichtungen. Ab 2010 gelten diese neuen Bewertungsregeln. Spätestens dann werden die meisten Unternehmen ihre Pensionsrückstellungen deutlich erhöhen müssen. Ein Grund dafür ist beispielsweise die gängige Praxis, zur Finanzierung der Pensionsverpflichtungen Lebensversicherungen einzusetzen. Das Problem dabei: Das niedrige Zinsniveau in den vergangenen Jahren hat zu einer deutlichen Reduzierung der Leistungen geführt. Mit Hilfe der neuen Bewertungsregeln werden die Finanzierungslücken zwischen steigender Verpflichtung und gesunkener Ablaufleistung nun transparent. „Mittelständische Unternehmer haben deshalb keine Zeit mehr zu verlieren. Sie sollten sich jetzt dringend über die Auswirkungen des neuen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes und Ihre Finanzierungssituation informieren", rät Hermann-J. Simonis, Vorstandssprecher der LAUREUS AG PRIVAT FINANZ.

Der erfahrene Vorsorge-Experte und zertifizierte Finanzplaner (CFP ®) nennt einige wichtige Punkte, auf die Unternehmer beispielsweise achten sollten:

Die Bewertung von Rückstellungen: Künftige Preis- und Kostensteigerungen müssen neuerdings bei der Berechnung von Pensionsrückstellungen einbezogen werden.

Hermann-J. Simonis rät: „Durch eine gezielte Anpassung der Zusage-Texte lassen sich die Auswirkungen auf ein Minimum begrenzen."

Überprüfung der Finanzierung: Das BiIMoG macht Finanzierungslücken bei bestehenden Zusagen transparent.

Hermann-J. Simonis rät: „Die deutliche Reduzierung der Ablaufleistungen von Lebensversicherungen führt in 85% aller Zusagen zu eklatanten Finanzierungslücken. Deshalb kann es sinnvoll sein, moderne Rückdeckungskonzepte anzuwenden, die auf kapitalbildende Versicherungen verzichten. Solche Lösungen ermöglichen nicht nur einen steueroptimierten und diversifizierten Vermögensaufbau im Unternehmen, sondern reduzieren auch den Liquiditätsaufwand erheblich."

Persönliche Altersvorsorge: Die Pensionszusage ist ein wichtiger Teil der Altersversorgung eines Geschäftsführers.

Hermann-J. Simonis rät: „Wie der Firmenwagen bedarf die Pensionszusage einer regelmäßigen ´Wartung´, die in der Vergangenheit oft sträflich vernachlässigt wurde. Geschäftsführer und Steuerberater sollten das BilMoG zum Anlass nehmen, ihre Zusagen unabhängig überprüfen zu lassen. Denn diese Form der Altersversorgung ist – richtig gemacht – die steuerlich effektivste für den Gesellschafter-Geschäftsführer."



Herr Hermann-J. Simonis
Sprecher des Vorstandes
Tel.: 0211 16098-0
Fax: 0211 16098-195
E-Mail: info@laureus-ag.de

LAUREUS AG
PRIVAT FINANZ
Ludwig-Erhard-Allee 15
40227 Düsseldorf
Deutschland
http://www.laureus-ag.de/

Die LAUREUS AG PRIVAT FINANZ ist ein Tochterunternehmen der Sparda-Bank West eG, der sechstgrößten Genossenschaftsbank Deutschlands mit über 100-jähriger Geschichte. Die LAUREUS AG PRIVAT FINANZ arbeitet als unabhängiger Berater mit starken Partnern zusammen. Dabei handelt es sich um namhafte Gesellschaften des deutschen und internationalen Kapitalmarktes.

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Unangenehme-Nebenwirkungen-des-neuen-Bilanzierungsrechts-ps_14190.html