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12.04.2007 - dvb-Presseservice

Unbedingt Hausrat-Versicherung abschließen

(OVB) Vom Regen in die Traufe kam ein Mieter, in dessen Wohnung eingebrochen worden war und dem dabei recht teure Gegenstände abhanden kamen. Zum einen hatte der Geschädigte keine Hausrat-Versicherung abgeschlossen, so dass ein Schadenersatz nicht in Frage kam. Zum anderen zog das Diebstahlopfer auch vor dem Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Aktenzeichen III R 36/01 den Kürzeren. Dort hatte der Kläger nämlich gefordert, dass er den Gegenwert der beim Einbruchsdiebstahl abhanden gekommenen Sachen als „außergewöhnliche Belastung“ Steuern sparend mit dem Fiskus abrechnen dürfe. Der zuständige Finanzbeamte weigerte sich und bekam in letzter Instanz vor dem höchsten deutschen Steuergericht Recht. Kurz und gut: Wer keine Hausrat-Versicherung abschließt, um für den Fall der Fälle geschützt zu sein, darf auch seinen Verlust nicht Steuern sparend geltend machen.



Frau Antje Schweitzer
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