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23.08.2006 - dvb-Presseservice

Unbedingt Personen- und Sachschaden-Haftpflichtversicherung abschließen!

Tragische Unglücksfälle und ein kürzlich ergangenes Urteil des Bundesgerichtshofs zur Verkehrssicherungspflicht von Reiseveranstaltern haben es wiederum deutlich gemacht: Das Haftungsrisiko von Reiseveranstaltern (und veranstaltenden Reisebüros) kann sich zu einer existenzbedrohenden Krise entwickeln. Eine diese Risiken abdeckende Personen- und Sachschaden-Haftpflichtversicherung ist daher wichtiger denn je.

Bei der von der TAS angebotenen Personen- und Sachschaden-
Haftpflichtversicherung garantieren hohe Deckungssummen  bei Personenschäden finanzielle Sicherheit. Außerdem übernehmen die Haftpflicht-Juristen der TAS für den betroffenen Veranstalter die gesamte Abwicklung der Schadensfälle.

Ein weiterer Aspekt ist zu bedenken: Bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten und daraus resultierenden Körperschäden oder Todesfällen besteht zusätzlich das Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung von Geschäftsführern bzw. Vorständen. Hier kann  eine Spezial-Strafrechtsschutz-Versicherung für Reiseveranstalter helfen. Sie kommt in solchen Fällen für die entstehenden Anwaltskosten - auch im europäischen Ausland - zur Verteidi-gung gegen strafrechtliche Maßnahmen auf. 

Die TAS ist seit 36 Jahren Partner der Reiseindustrie im Versicherungsschutz. Mit langjährigem Know-how, einer weit reichenden Produktpalette und durch die Zusammenarbeit mit namhaften Versicherern hat sich die TAS als größter Spezial-Versicherungsmakler auf dem Markt etabliert.



Vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Herr Hans-Georg Stoppel
Tel.: 069-60 50 8-0
Fax: 069-60 50 8-14
E-Mail: info@tas-ass.de

Touristik Assekuranz Service GmbH
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