Druckversion
Anzeige
01.07.2008 - dvb-Presseservice

Undifferenzierte Werbeaussagen zum Gesundheitsfonds rechtswidrig

VdAK informiert: Noch ist nicht klar, ob Krankenkassen Zusatzbeitrag erheben müssen

Der Gesundheitsfonds sorgt schon vor seinem Start für Unruhe bei den Versicherten und Krankenkassen. So informieren Krankenkassen die Versicherten bereits jetzt über den künftigen Einheitsbeitragssatz. Dabei wird den Versicherten oft nur die halbe Wahrheit gesagt, bemängelt Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender des VdAK. "Noch weiß niemand, wie hoch der einheitliche Beitragssatz ausfallen wird, den die Bundesregierung im Herbst diesen Jahres per Rechtsverordnung festlegen muss. So kann bislang auch keine Kasse wissen, ob sie einen Zusatzbeitrag erheben muss oder nicht, wie hoch dieser sein muss bzw. ob eine Kasse sogar in der Lage sein wird, Prämienauszahlungen zu gewähren."

Auch die Wettbewerbszentrale hatte bemängelt, dass Kassen Werbung mit dem Einheitsbeitragssatz machen ohne gleichzeitig auf den möglichen Zusatzbeitrag oder mögliche Prämienzahlungen hinzuweisen. Der bloße Hinweis auf einen einheitlichen Beitragssatz sei irreführend und damit wettbewerbswidrig, stellte die Zentrale bereits im April 2008 fest.

Neben der Höhe des Einheitsbeitragssatzes gibt es noch zahlreiche weitere unbekannte Größen, die es den Kassen erschweren, einen seriösen Haushaltsplan bis November 2008 aufzustellen. Dazu gehören u. a. die Auswirkungen des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA), die Auswirkungen der Vergütungsreformen im ambulanten und die Belastungen der angestrebten Hilfsprogramme im Krankenhausbereich.

Ballast: "Die Verunsicherung bei allen Kassen ist groß. All diese Faktoren werden mit darüber entscheiden, ob ein Zusatzbeitrag anfällt oder nicht." Die Versicherten sollten sich jetzt nicht durch unseriöse Werbeaussagen verunsichern lassen und einen evtl. Kassenwechsel sorgfältig abwägen.



Frau Michaela Gottfried
Tel.: 02241 108-293
Fax: 02241 108-469
E-Mail: presse@vdak-aev.de

Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V.
Frankfurter Straße 84
53721 Siegburg
www.vdak-aev.de

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Undifferenzierte-Werbeaussagen-zum-Gesundheitsfonds-rechtswidrig-ps_9992.html