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06.05.2008 - dvb-Presseservice

Undurchsichtiger Verlauf des Securenta-Insolvenzverfahrens schadet zehntausende Anleger

- Insolvente Securenta AG hat Vermögenswerte von mehr als 30 Mio. Euro - Geschädigte Anleger könnten eine Quote von zehn bis 20 Prozent ihrer Forderungen erhalten

Siegburg, Mai 2008. Zehntausende Anleger in der Bundesrepublik wurden durch die Göttinger Gruppe und die Securenta AG um ihre Altersversorgung geprellt. Ihnen droht nun weiterer Schaden durch den Insolvenzverwalter der Securenta AG, Peter Knöpfel: Dieser erkennet sie nicht als vollwertige Gläubiger an und hat erhebliche Vermögenswerte der Securenta vernachlässigt.

Im Bericht an die Gläubigerversammlung der Securenta am 25. März 2008 in Göttingen behauptete Knöpfel, die Securenta habe nahezu kein Vermögen. Doch von der Siegburger Kanzlei Göddecke in die Wege geleitete Recherchen kommen zu einem anderen Ergebnis: So sei noch ein vorsichtig geschätztes Vermögen von etwa 30 Millionen Euro für alle Insolvenzgläubiger vorhanden. Eine geschädigte Anlegerin, die knapp 200.000 Euro eingezahlt hatte, erhielte demnach noch 20.000 bis 40.000 Euro. „Wenn man überlegt, dass es hieß, alle Anleger würden leer ausgehen, wäre diese Quote wirklich ein großer Erfolg“, so Rechtsanwalt Hartmut Göddecke. Seine Kanzlei vertritt rund 200 geprellte Securenta-Anleger.

Insgesamt würden sich nach vorsichtigen Schätzungen aus dem Vermögen eine freie Masse von bis zu 32,2 Millionen Euro ergeben, davon 15,7 Millionen Euro aus Immobilienverkäufen und der Rest aus Forderungen an das Finanzamt Göttingen.

Finanzamt Göttingen hat keine Forderungen, sondern ist Schuldner

Ein Großteil könnte vom Finanzamt Göttingen kommen: Das hat zwar mehr als 100 Millionen Euro aus Umsatzsteuerforderungen zur Insolvenztabelle der Securenta angemeldet. Dies geschah jedoch zu Unrecht. Vielmehr schulde das Finanzamt der Securenta bereits eingezogene Umsatzsteuern in Höhe von mindestens 35 Millionen Euro. „Der Hauptgläubiger entpuppt sich also Schuldner“, sagte Göddecke. Die rechtliche Grundlage bilden Urteile des Bundesfinanzhofs und des Europäische Gerichtshofs. „Insolvenzverwalter Knöpfel erwähnte diese anhängigen Rechtsstreite mit dem Finanzamt nur am Rande und wies nicht darauf hin, dass sich hieraus eine erhebliche Insolvenzmasse ergeben wird“, kritisiert der Siegburger Anlegeranwalt.

Im Ergebnis könnte – so nach Einschätzung des Gutachtens des Steuerrechtlers Prof. Dr. Joachim Lang – für die Securenta ein Betrag von bis zu über 16 Millionen Euro zuzüglich Zinsen vom Finanzamt zu zahlen sein.

Weiteres Kapital sei laut Göddecke aus den Securenta-Immobilien zu ziehen: Allein sechs Millionen Euro dürfte die Immobilie in der Pacelliallee 19-21 in Berlin-Dahlem für die freie Masse bringen. Diese Villa war Sitz der Securenta AG bis zu deren Insolvenz. Das ursprüngliche Verwaltungsgebäude der Securenta in der Göttinger Merkelstraße wurde für 2,5 Millionen Euro verkauft, von denen immerhin noch 190.000 Euro der freien Masse zufließen können. „Insgesamt ergibt sich eine freie Masse aus Immobilienverkäufen von 15,7 Millionen Euro, wenn man das insolvenzrechtlichen Anfechtungsrecht ernsthaft anwenden würde“, hat Göddecke errechnet.

Trotz Zahlungsunfähigkeit flossen mehr als 50 Millionen Euro über die Konten der Securenta

Laut des Insolvenzverwalters war die Securenta bereits seit Mitte 2005 zahlungsunfähig. Seither sind aber mehr als 50 Millionen Euro über die Konten der Securenta geflossen. Nach Verwalterangaben nahm die Securenta beispielsweise 2005 11,8 Millionen Euro und 2006 acht Millionen Euro ein. In diesen vielen Zahlungsfällen könnte ein Rückzahlungspotenzial liegen, das der Insolvenzverwalter mittels Anfechtung geltend machen kann. „Selbst wenn man diese Chance mit etwa zehn Prozent annehmen würde, schlägt dieses mit fünf Millionen Euro zu Buche“, so Göddecke. „Aber die zentrale Frage der Insolvenzanfechtung wird vom Verwalter überhaupt nicht behandelt.“

Anleger melden Forderungen in Höhe von etwa 200 Millionen Euro an: Sind diese Forderungen zweitklassig?

Anleger haben gegenwärtig rund 200 Millionen Euro an Forderungen angemeldet. Zu Beginn des Verfahrens vertrat Knöpfel die Ansicht, Anleger hätten als atypische stille Gesellschafter nur nachrangige Forderungen. Dagegen liegen zahlreiche Beschwerden von Anlegern vor. Den Anlegerforderungen stehen eine freie Masse aus Immobilienveräußerungen von 15,7 Millionen Euro, Restforderungen aus Steuerrückerstattungen von 15,7 Millionen Euro sowie ein zweistelliger Millionenbetrag aus der Möglichkeit der Insolvenzanfechtung gegenüber. Für geschädigte Anleger wären das erhebliche Summen.

Das Fatale: Bis dato zieht Insolvenzverwalter Knöpfel im Lastschriftverfahren noch Beiträge von Anlegern ein, wie er auf der Gläubigerversammlung auf Nachfrage der Kanzlei Göddecke bestätigte. „Diese Zahlungen an die insolvente Gesellschaft sind für die Anleger im Endeffekt verloren“, sagte Göddecke. Aus diesem Grunde stellte der Bund der Kapitalanleger e.V., Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hamburg (5512 Js 114/08) wegen Untreue.

Die zweifelhafte Rolle von Insolvenzverwalter Knöpfel und des Finanzamtes sorgte bereits auf der Gläubigerversammlung am 25. März 2008 für Proteste. Der Vertreter des Finanzamtes Göttingen bestritt danach ohne Angabe von Gründen sogar das Stimmrecht der Anleger. Umgekehrt bestritten Anlegeranwälte die Berechtigung des Finanzamtes, Forderungen in dem gestellten Umfange zu haben. Auf Grund der Leitung der turbulenten Gläubigerversammlung kam es nicht nur zum Abwahlantrag gegen den Insolvenzverwalter Knöpfel, sondern auch zum Befangenheitsantrag gegen den Insolvenzrichter Ulrich Schmerbach.



Herr Michael Wrobel
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Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
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