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28.09.2006 - dvb-Presseservice

Unfall-Kombirente von AXA

Neuer Schutz bei Unfällen und schweren Krankheiten in einer Versicherung

Der AXA Konzern, Köln, hat heute eine neue Versicherung vorgestellt, die finanziellen Schutz bei Unfällen und schweren Krankheiten zugleich bietet: die Unfall-Kombirente. Das Produkt stellt eine bislang einzigartige Lösung dar: "Erstmals ist es möglich, sich mit einer einzigen Versicherung vor den finanziellen Folgen von Unfällen, Organbeeinträchtigungen, Verlust der Grundfähigkeiten und Pflegebedürftigkeit zu schützen", sagt Dr. Wulf Böttger, Vorstand Vertrieb und Privatkundengeschäft des AXA Konzerns. "Mit der Unfall-Kombirente schließt AXA eine große Lücke im Versicherungsmarkt." Im Leistungsfall zahlt die Unfall-Kombirente eine lebenslange Rente, die bei Vertragsabschluss zwischen monatlich 500 und 3.000 Euro gewählt werden kann.

Leistungen unabhängig von der Fähigkeit, einen Beruf auszuüben

Im Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung leistet die Unfall-Kombirente unabhängig davon, ob ein Beruf noch ausgeübt werden kann oder nicht. Entscheidend ist vielmehr eine dauerhafte Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten. Wann der Leistungsfall eintritt, ist anhand von medizinisch eindeutigen und objektiven Kriterien klar definiert - der Versicherte weiß also genau, ab welchem Grad der Beeinträchtigung er die vereinbarte Rente bekommt. Die Leistungen werden unabhängig von anderen gesetzlichen oder privaten Versicherungen in vollem Umfang gezahlt - und das ein Leben lang.

1.000 Euro Rente schon ab 17,50 Euro im Monat

Attraktiv ist die Unfall-Kombirente auch durch das hervorragende Preis-Leistungs-Verhältnis: Ein 28-jähriger Mann etwa bekommt für nur 20 Euro monatlich im Leistungsfall eine lebenslange Rente von 1.000 Euro pro Monat. Ab dem 2. Jahr der Auszahlung wird die Rente um jeweils 1,5 % pro Jahr erhöht. Bis zum Alter von 41 Jahren sind die Preise für Männer und Frauen identisch. Die Berufsgruppe wirkt sich bei der Unfall-Kombirente generell nicht auf den Beitrag aus.

Die Versicherung ist damit besonders auch für solche Kunden geeignet, die nur ein geringes Budget für Vorsorge-Aufwendungen zur Verfügung haben. Auch Hausfrauen, die keinen gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsschutz oder Unfallversicherungsschutz genießen, erhalten mit der Unfall-Kombirente eine finanzierbare Basisabsicherung. Für andere Zielgruppen wie beispielsweise Selbstständige stellt die Unfall-Kombirente eine sinnvolle Ergänzung zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung dar. Grundsätzlich kann jeder im Alter zwischen 18 und 59 Jahren die Unfall-Kombirente abschließen. Eine Annahme ist mit wenigen Ausnahmen auch dann
möglich, wenn Vorerkrankungen bestehen. Sobald der Leistungsfall eingetreten ist, muss der Versicherte keine Beiträge mehr zahlen. Assistance-Leistungen bis 25.000 Euro und Kurkostenbeihilfe bis 1.000 Euro sind eingeschlossen.

Rente nach Unfall, schwerer Krankheit, Verlust von Grundfähigkeiten und bei Einstufung in eine Pflegestufe

Die Unfall-Kombirente deckt vier Bereiche ab und leistet, wenn
  • der Versicherte einen Unfall erleidet, der eine Invalidität von 50 Prozent oder mehr zur Folge hat. Dabei wird die Gliedertaxen-Systematik der Unfall-Versicherung zugrunde gelegt.
  • die in den Bedingungen definierten Organe Hirn, Lunge, Herz, Leber und Nieren so stark beeinträchtigt sind, dass der Versicherte kein normales Leben mehr führen kann; auch schwere Beeinträchtigungen der Psyche und definierte Krebsleiden sind mitversichert. Der Leistungsfall ist anhand medizinisch eindeutiger und objektiver Kriterien definiert.
  • der Versicherte definierte Grundfähigkeiten dauerhaft verliert (z.B. sehen, hören, sprechen, gehen, beugen etc.). Die Grundfähigkeiten werden nach einem Punktesystem bewertet; bei Erreichen des Grenzwerts von 100 Punkten wird die Rente lebenslang gezahlt.
  • der Versicherte in eine Pflegestufe eingestuft wurde. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst. Nach 3 Jahren in einer Pflegestufe wird die Rente auch bei Zurückstufung in Pflegestufe "0" weiter gezahlt.

Beispiele (Unfall, Organbeeinträchtigungen, Grundfähigkeiten)

Unfall
Die versicherte Person hat einen Motorradunfall und wird dabei so schwer verletzt, dass ihre linke Hand amputiert werden muss. Gemäß der Gliedertaxensystematik entspricht der Verlust einer Hand einem Invaliditätsgrad von 55 %. Ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 % leistet die Unfall-Kombirente, die versicherte Person bekommt daher die vereinbarte Rente.

Organbeeinträchtigungen
Ein Versicherungsnehmer erleidet einen Herzinfarkt. Als Folge des Herzinfarkts verringert sich die Pumpleistung seines Herzens erheblich. Der Zustand lässt sich auch durch Medikamente nicht dauerhaft verbessern. Ist die Einschränkung der Pumpleistung entsprechend der im Organkonzept definierten Kriterien verringert, bekommt der Versicherungsnehmer die vereinbarte Rente.

Grundfähigkeiten
Ein anderer Versicherungsnehmer leidet an Multipler Sklerose. Durch Verschlechterung im Laufe der Jahre kann er nicht mehr gehen, keine Treppen steigen u.s.w. Die Einschränkungen einzelner Grundfähigkeiten werden addiert, die Rente erhält er ab 100 Punkten.
Nicht gehen können = 30 Punkte
Nicht Treppen steigen können = 30 Punkte
Nicht knien oder bücken können = 30 Punkte
Nicht sitzen oder sich erheben können = 20 Punkte
Gesamt = 110 Punkte

Studie zeigt: Deutsche vor den finanziellen Folgen von Invalidität nur unzureichend geschützt

Jahr für Jahr werden in Deutschland tausende Menschen durch Unfälle und schwere Krankheiten Invalide - davon sind auch junge Menschen betroffen, für die ein solcher Schicksalsschlag im Hinblick auf Berufsbildung und Erwerbstätigkeit besonders dramatisch ist. Vor den finanziellen Folgen von Invalidität sind Viele nur unzureichend geschützt: Der Staat garantiert lediglich eine minimale Versorgung bei Erwerbsunfähigkeit und bei Arbeitsunfällen. Die volle staatliche Erwerbsminderungsrente beträgt nach Angaben von Finanztest (Ausgabe 7/2006) derzeit durchschnittlich 756 Euro im Monat - zu wenig, um die erhöhten Kosten einer Erwerbsunfähigkeit und Invalidität zu decken. Viele Menschen wie beispielsweise Selbstständige oder Hausfrauen genießen gar keinen staatlichen Schutz.

Private Vorsorge ist sehr wichtig, aber nicht selbstverständlich: Mangels Risikobewusstsein oder aus Kostengründen verzichten Viele auf den wichtigen Schutz vor den finanziellen Folgen von Invalidität. Mit schwerwiegenden Konsequenzen - wie eine im Rahmen der Pressekonferenz vorgestellte Studie des AXA-Partners E+S Rück deutlich macht. In einer Langzeit-Untersuchung von mehr als 1.500 Polytrauma*-Patienten wurde gezeigt, dass der Finanzbedarf beispielsweise nach einem Unfall mit nachfolgender Invalidität viel höher ist als bisher erwartet: Knapp 43 Prozent der Patienten gaben an, dass sie nach dem Unfall finanzielle Probleme bekommen haben. Nach Unfall waren 30 Prozent der Männer und rund 28 Prozent der Frauen arbeitslos, während es vor dem Unfall nur rund 7 Prozent (Männer) bzw. 5,5 Prozent (Frauen) waren.

* Als Polytrauma bezeichnet man gleichzeitige Verletzung verschiedener Körperregionen oder Organsysteme, wobei die Kombination oder eine einzelne Verletzung lebensbedrohlich ist.

Diese und ältere Pressemitteilungen finden Sie auch im Internet unter:

http://www.axa.de/pressemitteilungen



Medienreferentin Schaden- und Unfallversicherungen
Frau Sabine Friedrich
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