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30.03.2007 -
dvb-Presseservice
Unfall im Bild festhalten
Ostern steht vor der Tür, die Urlaubszeit beginnt: Bald schon setzen sich wieder Zigtausende hinter das Steuer, um ihr Ferienziel zu erreichen. Die Gefahr in einen Unfall verwickelt zu werden, steigt
damit deutlich an.
Deshalb rät die HUK-COBURG Versicherungsgruppe, neben dem europäischen
Unfallbericht auf jeden Fall auch einen leicht zu bedienenden
Fotoapparat ins Auto zu legen. Dies gilt besonders dann, wenn die Fahrt
ins Ausland geht. Denn sollte es zu einer Karambolage mit einem anderen
Fahrzeug kommen, geben Fotos immer noch am objektivsten die
Unfallsituation wieder. Dementsprechend ist ein Fotoapparat - meist im
Wert von bis zu 60 Euro - in der Teilkasko gegen Diebstahl
mitversichert.
Wertvollere Fotoausrüstungen oder Videokameras dürfen
allerdings nicht im Auto liegenbleiben. Selbst bei einem noch so kurzen
Zwischenstopp gilt: Sobald der Fahrer den Wagen verlässt, muss er die
Kamera mitnehmen. Ein kostspieliger Fotoapparat auf dem Rücksitz ist
für jeden Dieb ein zusätzlicher Anreiz lange Finger zu machen, und
solch ein Diebstahl ist weder durch die Hausrat- noch durch eine
Reisegepäckversicherung abgesichert.
Sehen und gesehen werden
Wichtig beim Unfall ist auch
eine Warnweste. In Reiseländern der EU, wie zum Beispiel Österreich,
Italien, Tschechien und der Slowakei, ist sie Pflicht.
Und es genügt nicht, sie einfach im Kofferraum zu haben. Nein, sie muss
griffbereit liegen! Denn wer außerhalb eines Ortes in einen Unfall
verwickelt wird oder eine Panne hat und aussteigt, muss eine gelbe,
rote oder orangene Weste mit reflektierenden Leuchtstreifen tragen.
Fehlt sie, muss man mit einem Bußgeld rechnen. Doch nicht allein das
Fehlen der Weste wird bestraft, auch wer die Weste nicht griffbereit
hat, muss zahlen.
URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Unfall-im-Bild-festhalten-ps_4230.html