Am 1. Juli 2011 startet der neue Bundesfreiwilligendienst. Darin können sich alle Menschen engagieren, die ihre Regelschulzeit absolviert haben. Sie werden in den gesellschaftlichen Bereichen, die
bislang auch Zivildienstleistenden offen standen, eingesetzt - zum Beispiel in der Wohlfahrtspflege und dem Umweltschutz. Hinzu kommen weitere Plätze in Sport, Bildung, Kultur und
Integrationsarbeit.
Während ihres freiwilligen Einsatzes sind die Teilnehmer in der gesetzlichen Unfallversicherung als Beschäftigte versichert: Bei all ihren Tätigkeiten im Rahmen des Bundesfreiwilligenddienstes
und auf den Wegen von und zur Einsatzstelle genießen sie Versicherungsschutz. Erleiden sie während ihres Einsatzes einen Unfall, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten der
Heilbehandlung, der Rehabilitation und zahlt bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit auch eine Unfallrente.
Welche Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Einzelfall für die Leistungen aufkommt, richtet sich nach der Einsatzstelle des einzelnen Teilnehmers. Der Versicherungsschutz ist für die
Versicherten kostenfrei.
Pressestelle
Herr Stefan Boltz
Tel.: 030 288763-768
Fax: 030 288763-771
E-Mail: presse@dguv.de
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(DGUV)
Mittelstraße 51
10117 Berlin
http://www.dguv.de/