Unfallversicherung: Kein Schutz bei Sturz im Bereich einer Pinkelrinne
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass ein Feuerwehrmann, der nach abgeschlossenem Wettkampf an einer kameradschaftlichen Runde teilnahm und im Bereich einer sog. "Pinkelrinne" zu Fall kam, nicht unter dem Schutz der ...