"Gesundheitsschutz ist nicht teilbar"
Die gesetzliche Unfallversicherung spricht sich für einen konsequenten Schutz der Nichtraucher in allen Arbeitsbereichen aus. "Gesundheitsschutz ist nicht teilbar", betont Dr. Walter Eichendorf, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG). Der HVBG und der Bundesverband der Unfallkassen (BUK) als Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung seien deshalb gegen unterschiedliche Regelungen für Restaurants und Gaststätten. "Die Gesundheit der Arbeitnehmer ist in beiden Bereichen gleich schützenswert." Beide Verbände appellieren außerdem an den Gesetzgeber, keine unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern zuzulassen. "Der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer darf doch nicht davon abhängen, in welchem Bundesland jemand arbeitet", bekräftigt Prof. Hartmut Weber-Falkensammer, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Unfallkassen (BUK).
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