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27.05.2009 - dvb-Presseservice

Unfallversicherung muss nicht immer leisten: Sommer, Sonne - Sonnenstich

Wer zu lange in der Sonne liegt und sich infolge eines Kreislaufzusammenbruchs den Hinterkopf an einer Betonkante eines Blumenbeetes aufschlägt, kann keine Leistungen aus der Unfallversicherung erwarten. Das bestätigte der BGH (AZ IV ZR 219/07). Unfälle durch Geistes- und Bewusstseinsstörungen sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Allerdings gibt es vereinzelt Angebote am Markt, die eine Reihe von Bewusstseinsstörungen, zum Beispiel infolge Sonnenbrand, Sonnenstich oder Einnahme von Medikamenten mitversichern, weist die uniVersa Versicherung darauf hin. Wer eine private Unfallpolice besitzt oder abschließen will, sollte daher einen Blick auf das Kleingedruckte werfen. Dies sei oft wichtiger als nur rein den Preis zu vergleichen. Dann besteht auch Versicherungsschutz bei Unfällen durch Herzinfarkt, Schlaganfall, Infektionskrankheiten, Vergiftungen, Sonnenstich oder Impfschäden.



Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Herr Stefan Taschner
Pressesprecher
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uniVersa Versicherungen
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URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Unfallversicherung-muss-nicht-immer-leisten-Sommer-Sonne-Sonnenstich-ps_14170.html