Anzeige
03.11.2005 - dvb-Presseservice

Unisex-Tarife: Endspurt für Männer eingeläutet

Ab 2006 wird die Riester-Rente für Männer teurer. Nach Vorgabe des Gesetzgebers müssen alle Versicherer ab dem kommenden Jahr einheitliche Riester-Renten-Tarife für Männer und Frauen einführen; so genannte Unisex-Tarife. Weil sie statistisch gesehen länger leben, haben Frauen bisher höhere Beiträge bezahlt. Das ändert sich jetzt. Durch die geschlechtsneutrale Kalkulation steigen die Prämien bei Neuverträgen für Männer um bis zu zehn Prozent. „Männer, die noch von den niedrigeren Prämien profitieren wollen, sollten bis Ende Dezember eine Riester-Rentenversicherung abschließen“, rät Finanzberater Markus Bollmann. Denn bestehende Verträge können nicht rückwirkend geändert werden.

Was ist eine Riester-Rente?

Aufgrund der demografischen Entwicklung in Deutschland reicht die gesetzliche Rente künftig nicht mehr aus, um sich im Alter abzusichern. Deshalb hat der Gesetzgeber den Einstieg in die staatlich geförderte Altersvorsorge beschlossen. Eine Möglichkeit stellt die Riester-Rente dar. Benannt nach dem ehemaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester bietet sie drei verschiedene Formen des Sparens: Neben der klassischen Rentenversicherung kann man sein Geld in einem Fondssparvertrag oder einem Banksparplan anlegen. Dazu kommt eine staatliche Förderung in Form von Zulagen und möglichen Steuervorteilen.

Die Grundzulage beträgt 2005 genau 76 Euro und soll bis 2008 auf 154 Euro steigen. Für jedes Kind gibt es noch einmal eine Zulage von 92 Euro (2008: 185). Deshalb ist die Riester-Rente vor allem für Familien und Alleinerziehende mit Kindern interessant. Übrigens: „Riestern“ lohnt sich nicht nur für Menschen mit geringem Einkommen, sondern auch für Besserverdiener, da man die Aufwendungen für einen Riester-Vertrag als steuerlichen Sonderausgabenabzug geltend machen kann.

Die Riester-Rente ist sicher

Egal für welche Sparform sich der Anleger entscheidet, bei der Riester-Rente bekommt man garantiert sein Geld zurück, welches man über die gesamte Laufzeit eingezahlt hat. Zusätzlich gibt es die staatlichen Zulagen obendrauf. In Punkto Sicherheit bietet die staatliche Altersvorsorge aber noch einen weiteren Vorteil: Die Riester-Rente ist im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit unantastbar. Beim Antrag auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) wird das bisher Angesparte nicht als Vermögen angerechnet. Das heißt, Langzeitarbeitslose müssen ihren Vertrag nicht vorzeitig aufkündigen und das Kapital aufbrauchen.

Es gibt aber auch Nachteile: Der relativ hohe bürokratischer Aufwand, der bisher mit einem Riester-Vertrag verbunden war, ist mittlerweile entfallen. Aber eine Einmalauszahlung der Ersparnisse ist immer noch nicht möglich – lediglich 30 Prozent der Sparsumme können kapitalisiert werden. Der Rest wird als lebenslange, monatliche Rente ausgezahlt. Außerdem kommt man bis zum Ende der Vertragslaufzeit nicht an das Geld ran. Diese Praxis ist bei Rentenverträgen üblich. Zur Not kann man einen bestehenden Vertrag zwar auflösen, aber damit fährt man in der Regel Verluste ein. Üblicherweise müssen die bislang erhaltenen staatlichen Förderungen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Darüber hinaus können Steuern auf die erhaltenen Zinserträge anfallen. Das gilt auch für Riester-Rentenbezieher, die ihren Erstwohnsitz nicht in Deutschland haben. In diesem Fall müssen ebenfalls alle gewährten Vorteile an den Staat zurückgezahlt werden.

Wer kann „Riestern“?

„Riestern“ kann nur, wer in die gesetzlichen Rentensysteme einzahlt – also Angestellte und beispielsweise Journalisten in der Künstlersozialkasse. Selbstständige können in der Regel keinen Riester- Vertrag abschließen. Ausnahme: Über den Ehepartner kann ein so genannter Zulagenvertrag abgeschlossen werden.



N.N.
Herr Markus Bollmann
Tel.: 030-72 62 62 250
Fax: N.N.
E-Mail: info@presseversorgung-berlin.de

Presseversorgung Berlin · Bonn
Pressehaus/0406 Schiffbauerdamm 40
10117 Berlin
Deutschland
www.presseversorgung-berlin.de

Download

PM-RiesterRente.pdf (72,29 kb)  Herunterladen