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19.01.2006 - dvb-Presseservice

Unmut über interne Honorarverteilung nicht auf dem Rücken der Versicherten austragen

Anlässlich der Forderungen der Ärzteschaft hinsichtlich exorbitanter Honorarforderungen erklärt der alternierende Verwaltungsratsvorsitzende des IKK-Bundesverbandes, Hans-Jürgen Müller:

Für die medizinische Versorgung ihrer Versicherten auf hohem Niveau geben die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland jährlich ca. 23 Milliarden Euro für die ambulante ärztliche Versorgung und zusätzlich ca. 47 Milliarden Euro für Behandlungen im Krankenhaus aus. 

Dabei zahlen die Krankenkassen an die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) eine Gesamtvergütung für die vertragsärztliche Versorgung in einer Region mit befreiender Wirkung. Die Verteilung dieser Gelder auf die Ärzte ist Aufgabe der KVen und nicht der Krankenkassen. Wenn die KVen dieser Aufgabe nach Ansicht der Ärzte nicht gerecht werden, drängt sich die Frage nach ihrer Existenzberechtigung auf. 

Behauptungen von Ärzten, wie sie in einer Resolution zu finden sind, dass "die Kassen nur zwei Drittel der erbrachten Leistung" zahlten, entsprechen nicht der Wahrheit und verunsichern unzulässigerweise Patienten. Bei solchen Vorgehensweisen dürfen sich die Ärzte nicht wundern, wenn ihre Forderung nach 30 Prozent mehr Geld in der derzeitigen wirtschaftlichen Lage bei ihren Patienten auf Unverständnis stößt. "Würde diese Forderung erfüllt, müssten die Versicherten 0,3 Beitragssatzpunkte mehr bezahlen und das, wo die Versicherten durch etliche Reformen immer mehr aus eigener Tasche bezahlen müssen", so Müller zu der Ärzte-Forderung.

Die Aufgabe der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist es, als Solidargemeinschaft die Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung der Gesundheit des Versicherten sicherzustellen, nicht aber die Honorarsicherung von Ärzten. Dass die stetig steigenden Arztzahlen - im Jahre 1990 waren es noch 92 289 ambulant tätige Ärzte, im Jahre 2004 bereits 133 365 Vertragsärzte - die innerärztliche Mittelverteilung nicht unbedingt erleichtert, ist verständlich. Trotzdem könne dies nicht zu Lasten von Versicherten und Arbeitgebern geschehen, vor allem, da die Zahlen, die die Kassenärztliche Bundesvereinigung in Umlauf setzt, nicht gerade besorgniserregend sind. 

"Ich frage mich, welcher Handwerker - egal wie viele Stunden er am Tag leistet - es jemals auf solche Traumsummen bringen würde", kommentierte Müller die Aussagen des Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung im Tagesspiegel - ein Landarzt in einem unterversorgten Gebiet käme durchaus auf bis zu 7000 Euro monatlich. "Auf solche Summen noch Aufschläge zu fordern, ist ein Hohn", so Müller weiter. 

Grundsätzlich nachvollziehbar ist der Unmut der Ärzteschaft in Bezug auf die zunehmende Bürokratie in ihrem Arbeitsalltag. Im Hinblick auf das Bestreben nach Bürokratieabbau können die Ärzte die Innungskrankenkassen an ihrer Seite wissen. So haben und werden sich die Innungskrankenkassen stets beim Gesetzgeber gegen vermehrte Bürokratie in der Arztpraxis aussprechen: Ärzte sollen hauptsächlich ihrer eigentlichen Profession nachgehen. Allerdings machen zahlreiche gesetzliche Änderungen, wie zum Beispiel die Einführung der DMPs oder die Integrierte Versorgung, einen erhöhten Dokumentationsaufwand notwendig, der aber wegen einer verbesserten Versorgung der Versicherten notwendig ist.



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