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29.05.2007 - dvb-Presseservice

Unternehmenssteuerreform wird Zweitmarkt stärken

Versicherungsbranche lockt Bundesregierung mit angeblichen Steuermehreinnahmen auf falsche Fährte

Ab heute ist es amtlich: im Zuge der Unternehmens-steuerreform sollen nun auch Lebensver-sicherungen, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, abgeltungssteuerpflichtig werden. Dabei geht es um die Policen, die vor Ablauf von zwölf Jahren aufgelöst werden. Die Bundesregierung erhofft sich davon Steuermehreinnahmen in Höhe von bis zu 100 Millionen Euro. „Hier hat sich die Bundesregierung leider von den Lobbyisten der Versicherungsbranche ungeprüft aufs Glatteis führen lassen“, sagt Gerd A. Bühler, Beirat des BVZL. „Wir als Policenkäufer können dem GDV für diese Aktion nur danken – sie wird dem Zweitmarkt neue Vertriebsmöglichkeiten eröffnen, während der Staat aus diesen Altverträgen per saldo sicherlich Steuerausfälle haben wird“. Der BVZL geht davon aus, dass aus den überwiegend betroffenen Policen zukünftig Verluste geltend gemacht werden. Ungleich viel größer werden jedoch die Steueraus-fälle sein, die zukünftig durch das Storno von Altpolicen verursacht werden. Im Übrigen erwartet der BVZL einen „Schlussverkauf“ am Zweitmarkt.

Verluste aus Lebensversicherungen geltend machen

Jedes Jahr werden Policen im Wert von rund zwölf Milliarden Euro storniert. Ein großer Teil davon ist Frühstorno. Bei einer durchschnittlichen Police mit einer Laufzeit von knapp 28 Jahren sind während der ersten Hälfte der Laufzeit die eingezahlten Beiträge größer als der Rückkaufswert. „Es wird daher sicher zu Steueraus-fällen und nicht zu den erhofften Mehreinnahmen kommen“, so Bühler weiter.

Schlussverkauf am Zweitmarkt

Vor dem Hintergrund der Besteuerung von Altverträgen mit Einführung der Abgeltungssteuer 2009 erwartet der BVZL einen ähnlichen „Schlussverkauf“ auf dem Zweitmarkt wie 2004 vor dem Wegfall des Steuer-privilegs auf dem Erstmarkt. „Der Mehrgewinn bei diesen Policen am Zweitmarkt wird viele Versicherte zum Verkauf motivieren“, ist sich Bühler sicher. „Hier müssen wir dank des GDV nicht einmal die Werbetrommel rühren“.

Abgeltungssteuer kann Zweitmarkt nicht ausbremsen

Trotz der Abgeltungssteuer fahren Verbraucher mit einem Policenverkauf stets besser als mit einem Storno. Der Zweitmarkt bietet dem Policenverkäufer auch nach Abzug der Steuer immer einen größeren Betrag als nach Kündigung beim Versicherer. Darüber hinaus bleibt dem Versicherten nach dem Verkauf ein Todesfallschutz erhalten.

Hintergrund zur Gesetzesänderung

Der Branchenverband der Versicherungsgesellschaften, GDV, hatte die Koalitionsparteien im Gesetzgebungs-verfahren auf die „Besteuerungslücke“ aufmerksam gemacht. Angeblich würden auf dem Zweitmarkt zu 90 Prozent steuerbegünstigte Policen verkauft. Tatsächlich sind es aber weniger als 25 Prozent. „Es fragt sich, weshalb der GDV bei seinen Ansprechpartnern in Bundestag und Bundesrat wider besseres Wissen mit grob falschen Zahlen agiert“, kommentiert Bühler den Vorstoß. Bisher unterliegen Lebensversicherungen, die bei Kündigung jünger als zwölf Jahre sind, der Kapitalertragsteuer. Beim Verkauf am Zweitmarkt sind sie für den Verkäufer nach derzeitigem Recht steuerfrei.



Herr Thomas Laumont
Tel.: 089/ 24 20 37-08
E-Mail: info@bvzl.de

BVZL Bundesverband Vermögensanlagen
im Zweitmarkt Lebensversicherungen e.V.
Isartorplatz 8
80331 München
www.bvzl.de

Über den BVZL

Der im Mai 2004 gegründete und aktuell aus über 30 Mitgliedern bestehende Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen e. V. (BVZL) dient als einheitliche wirtschaftliche, rechtliche und politische Interessenvertretung von im Zweitmarkt für Lebensversicherungen tätigen Initiatoren, Dienstleistern und Anlegern.
Wichtige Ziele des BVZL sind die Entwicklung von Branchenstandards im Hinblick auf Transparenz und Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Anlagesegmente (britische, deutsche und US-amerikanische Lebensversicherungen) sowie die Verbesserung des Anleger- und Verbraucherschutzes in Deutschland.