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15.03.2007 - dvb-Presseservice

Unternehmensteuerreform: BPI begrüßt Gutachten zu steuerlichen Anreizen für Innovationen

Im Vorfeld der heutigen Kabinettsentscheidung zum Unternehmensteuerreformgesetz warb Bundesministerin Annette Schavan gestern für ein günstiges Umfeld für Forschung und Entwicklung (FuE) in Deutschland und hob dabei Neuerungen in der Unternehmenssteuerreform hervor. Die Steuersätze für Unternehmen würden erheblich gesenkt, dies stärke die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland und sei ein positives Signal für mehr Investitionen in Forschung und Entwicklung. Sie kündigte ferner an, die Rahmenbedingungen für Wagniskapitalgeber deutlich zu verbessern, um Forschungsergebnisse schneller in marktfähige Produkte umzusetzen. Bundesministerin Schavan erläuterte, dass die Bundesregierung ein Gutachten zu steuerlichen Anreizen für Innovationen in Auftrag geben hat.

 

Dazu Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des BPI: „Der BPI begrüßt die Senkung der Unternehmensteuersätze in Deutschland, weist aber darauf hin, dass diese durch die Streichung zahlreicher Steuermindernder Tatbestände weitestgehend gegenfinanziert werden, wodurch die tatsächliche Entlastung der Unternehmen selbst nach den Prognosen der Bundesregierung auf 5 Milliarden Euro begrenzt wird.“ Ferner enthält die aktuelle Unternehmensteuerreform zahlreiche Regelungen, die Investitionen in FuE behindern werden – die Streichung der Verlustvorträge gemäß Paragraph 8c (neu) des Körperschaftsteuergesetzes ist ein Beispiel für eine besonders gravierende negative Neuregelung gerade zu Lasten der Unternehmen, die durch Risikokapital finanziert werden. Das Vorhaben, die Rahmenbedingungen für Wagniskapitalgeber zu verbessern ist daher zu begrüßen und überfällig. Die geplante Hinzurechnung von Lizenzaufwendungen bei der Ermittlung der Gewerbesteuer im Rahmen des Paragraphen 8 Nr.1 Lit. f des Gewerbesteuergesetzes ist ein weiteres Beispiel für die Verschlechterung der steuerlichen Rechtslage gerade für innovative Unternehmen im Rahmen der aktuellen Unternehmensteuerreform.

 

Der BPI begrüßt daher insbesondere die Überlegungen der Bundesregierung zur Schaffung steuerlicher Anreize für Investitionen in FuE – wie sie in vielen Ländern etabliert sind. Eine Vergleichsstudie von 24 OECD-Staaten platzierte 2005 Deutschland auf dem 24. Platz. Henning Fahrenkamp: „Der BPI kann nicht erkennen, dass sich seither die steuerliche Behandlung von FuE-Aufwendungen in Deutschland verbessert hätte und unterstützt daher die Überlegungen der Forschungsministerin mit Nachdruck.“



Herr Wolfgang Straßmeir
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