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09.01.2012 - dvb-Presseservice

Unwetter über Deutschland: Was übernimmt die Versicherung?

Große Teile Deutschlands wurden in den letzten Tagen von Sturmtief „Andrea“ heimgesucht. Schwere Sturmböen mit Geschwindigkeiten zwischen 90 und 100 Stundenkilometer waren die Folge. Weniger Sorgen muss sich jetzt derjenige machen, der sein Hab und Gut versichert hat. Doch was, wenn der Sturm tatsächlich Schäden an Haus oder Auto anrichtet hat? Der Bund der Versicherten (BdV) hat wertvolle Tipps, wie sich Verbraucher im Schadensfall verhalten sollten, um Ansprüche gegen ihre Versicherung geltend zu machen.

Axel Kleinlein, Vorstandsvorsitzender des BdV: „Tatsächlich gibt es bei der Meldung eines Sturmschadens Einiges zu beachten. So hat der Versicherungsnehmer zum Beispiel zu beweisen, dass tatsächlich Windstärke acht geherrscht hat. Denn erst ab dieser Windstärke muss der Versicherer tatsächlich leisten.“ Weitere Tipps und Hinweise können dem Merkblatt „Unwetter“ entnommen werden. Das Merkblatt kann unter http://www.bundderversicherten.de/sontiges/versicherungen-unwetter heruntergeladen werden.



Tel.: 04193-94222
Fax: 04193-94221
E-Mail: info@bundderversicherten.de

Bund der Versicherten e.V.
Postfach 1153
24547 Henstedt-Ulzburg
www.bundderversicherten.de



Sturmtief "Andrea" richtet Schäden an. Foto: Tink66 / www.pixelio.de