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06.08.2007 - dvb-Presseservice

Urlaub zum Festpreis

Advocard informiert: Eine Erhöhung des Reisepreises zwischen Buchung und Abreise muss nur in seltenen Ausnahmefällen hingenommen werden

Hamburg. Wer seine Urlaubsreise früher bucht, kann sich länger auf die nächste Reise freuen und spart richtig Geld. So oder so ähnlich lauten die Versprechen der Reiseveranstalter, die ihre Kontingente so früh wie möglich auslasten wollen. Mit der Ersparnis kann es aber schnell dahin sein, wenn der Reiseveranstalter vor Reiseantritt eine Preiserhöhung ankündigt. Wen wundert es, dass sich damit auch die Freude auf den Urlaub schlagartig trübt.

Die Advocard Rechtsschutzversicherung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Preiserhöhungen nach Abschluss eines Reisevertrages in bestimmten Ausnahmefällen zulässig sein können.

Grundvoraussetzung ist, dass zwischen Vertragsabschluss und geplanter Abreise mindestens vier Monate liegen. Darüber hinaus muss der Reiseveranstalter dem Kunden die Erhöhung spätestens einundzwanzig Tage vor Abreise unter genauer Angabe der Gründe mitgeteilt haben. Der Gesetzgeber lässt dafür aber nur gestiegene Beförderungskosten (z.B. Kerosin) oder Abgaben (z.B. Flughafengebühren) sowie Wechselkursänderungen gelten, und auch nur dann, wenn der Veranstalter sich diese Option im Vertrag ausdrücklich vorbehalten hat.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, muss der Kunde eine Preiserhöhung von maximal 5 Prozent des Reisepreises hinnehmen. Eine Erhöhung darüber hinaus oder die Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben berechtigen den Reiseteilnehmer zum Rücktritt vom Vertrag. Stornogebühren fallen nicht an. Alternativ kann er die Umbuchung auf eine mindestens gleichwertige Ersatzreise aus dem Katalog des Anbieters verlangen.

Anja-Maren Knoop, Rechtsexpertin bei der Rechtsschutzversicherung Advocard, rät Kunden: „Wer seine Urlaubsreise früh bucht, profitiert in aller Regel von handfesten Preisvorteilen. Das gilt umso mehr, weil der Gesetzgeber nachträgliche Preiserhöhungen nur in wenigen Ausnahmefällen und in geringem Umfang zulässt.“



Frau Sonja Adelhelm
Tel.: +49 40 2373 1279
E-Mail: sonja.adelhelm@advocard.de

Advocard Rechtsschutzversicherung AG
Heidenkampsweg 81
20097 Hamburg
http://www.advocard.de