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02.08.2006 - dvb-Presseservice

Urlaubsschäden nicht immer gedeckt

Zwei Drittel aller Haushalte sorgen mit einer Privat-Haftpflichtversicherung vor. Urlauber sollten darauf achten, dass auch Mietsachschäden eingeschlossen sind, rät die uniVersa Versicherung. Dann werden zum Beispiel Schäden an einem gemieteten Haus, einer gemieteten Wohnung oder Ferienwohnung übernommen. Allerdings lauern im Kleingedruckten häufig Einschränkungen. So wird in der Regel nur der Schaden an der gemieteten Immobilie übernommen, nicht aber an mobilen Einrichtungsgegenständen. Darunter können beispielsweise der Fernseher, das Radio, die Zimmereinrichtung und andere bewegliche Dinge fallen.

Wer im Schadensfall lästigen Ärger vermeiden will, sollte vorher seinen Vertrag prüfen oder bei seinem Versicherer nachfragen. Gute Angebote am Markt leisten umfassend und schließen mobile Gegenstände in einem gemieteten Ferienhaus, Hotelzimmer oder einer Pension in den Versicherungsschutz ein. Urlauber sollten ferner darauf achten, dass Bergungskosten von ihrer Unfallversicherung übernommen werden und ausreichender Schutz für Auslandsreisen über eine Auslandsreisekrankenversicherung besteht. Diese übernimmt auch anfallende Kosten für einen medizinisch notwendigen und meist sehr teueren Krankenrücktransport.



Abteilung Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Herr Stefan Taschner
Tel.: 0911 / 5307-1698
Fax: 0911 / 5307-1676
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