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03.08.2007 - dvb-Presseservice

Urlaubszeit ist Einbrecherzeit: Sind Sie richtig versichert?

Die Koffer sind gepackt, das Taxi steht vor der Tür. Ab geht’s zum Flughafen. Endlich Urlaub! Für einige Urlauber aber ist die Rückkehr nach Hause im doppelten Sinne ernüchternd. Neben der Erkenntnis, dass es bald wieder zur Arbeit geht, steht auch gleich die Mittelverwendung des neu zu verdienenden Geldes fest: Während man sich im Süden bräunte, nutzten Einbrecher die Chance, die Wohnung auszuräumen.

Wer in dieser Situation eine Hausratversicherung hat, ist besser dran. Allerdings: Den richtigen Anbieter und das geeignete Produkt auszuwählen, ist nicht ganz leicht. Denn nicht automatisch ist bei allen Hausratversicherungen jeder Gegenstand ohne Einschränkungen abgesichert. Grundsätzlich ist also bei Abschluss einer Hausratversicherung zu beachten, dass die komplette Wohnungseinrichtung unter den Versicherungsschutz fällt – also die Möbel ebenso wie der Inhalt des Kleiderschranks oder die CD-Sammlung. Die Erstattung erfolgt im Schadenfall immer zum aktuellen Neuwert.

Doch bereits hier kann es zu Einschränkungen kommen, nämlich dann, wenn ein Kunde unterversichert ist. Tritt der Schadenfall ein, so übernimmt die Hausratversicherung bei Unterversicherung den Schaden nur anteilig, selbst wenn die Schadensumme unter der Gesamtversicherungssumme liegt. Als Faustregel gilt: Eine Versicherungssumme von 600 bis 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche sollte bei Abschluss der Versicherung vereinbart werden. Ab diesem Wert verzichten die Versicherer auf die Unterversicherungsklausel und der Gesamtwert des Hausrats muss im Schadenfall nicht mehr detailliert nachgewiesen werden.

Ein wichtiges Kriterium für die Versicherungswahl sind auch die unterschiedlichen Leistungszusagen der Anbieter. In der Vergangenheit wurde in Fällen grober Fahrlässigkeit fast immer die Leistung verweigert. Doch jetzt gibt es Versicherer, die auch zahlen, wenn der Versicherte einen Schaden grob fahrlässig herbeigeführt hat. Als grob fahrlässig wird beispielsweise ein Fenster angesehen, das beim Verlassen der Wohnung auf Kipp steht. Der Einstieg in die Wohnung wird dadurch stark begünstigt.

Einen weiteren Unterschied innerhalb der Versicherungsprodukte machen die frei wählbaren Zusatzleistungen aus. So können Zusatzversicherungen für Fahrräder, Elementarschäden (Lawinen, Erdrutsche, Überschwemmungen) und zusätzliche Glasversicherungen abgeschlossen werden. Wer nun aus dieser Produktvielfalt das richtige Paket für sich herausfinden möchte, sollte sorgfältig vergleichen. Entscheidend dafür ist, den eigenen Bedarf genau zu kennen. Ein Antiquitätensammler benötigt eine andere Hausratversicherung als ein Radsportler oder eine junge Familie mit Kindern.

Dr. Klein rät

Wenn Sie eine Hausratversicherung abschließen, achten Sie darauf, dass Sie die Quittungen besonderer Wertsachen in einem Banksafe deponieren. Im Idealfall fügen Sie Fotografien der „Schätzchen“ hinzu. Sollten Sie Ihren Wohnsitz für mehr als 60 Tage verlassen, teilen Sie dies Ihrer Versicherung schriftlich mit. So ist der Versicherungsschutz auch für diesen Zeitraum gewährleistet – und der Langzeiturlaub dient in jedem Fall der Erholung.



Herr Volker Bitzer
Tel.: +49 451 140 8 -505
Fax: +49 451 140 8 -599
E-Mail: volker.bitzer@drklein.de

Dr. Klein & Co. AG
Hansestraße 14
23558 Lübeck
http://www.drklein.de/

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Urlaubszeit-ist-Einbrecherzeit-Sind-Sie-richtig-versichert-ps_5525.html