Urteil: Risikoaufklärung auch für Selbstentscheider
Das Wertpapierhandelsgesetz hat nicht nur rein aufsichtsrechtlichen Charakter, es verpflichtet Banken in bestimmten Fällen auch zur Risikoaufklärung von Kunden, die überhaupt keine Beratung in Anspruch genommen haben.