Urteil: Keine vorzeitige Rente ohne Beweise

Wer Ausbildungszeiten von der Rentenversicherung anerkennen lassen will, um früher in den Ruhestand zu gehen, muss diese auch beweisen können. Genauer muss man nachweisen können, dass man auch Sozialabgaben gezahlt hat. Das zeigt ein aktueller Fall v ...

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