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17.03.2006 - dvb-Presseservice

Urteil ändert für Patienten und Vertragspartner nichts

Durch das Urteil des Sozialgerichts Gotha zum Barmer-Hausarzt- und Hausapothekenvertrag hat sich für Patienten und Vertragspartner nichts geändert.

"Der Vertrag läuft weiter, denn das Urteil aus Gotha ist nicht rechtskräftig. Wir sind sicher, dass höhere Instanzen uns Recht geben werden",  betonte Klaus H. Richter, Vorstand der Barmer. Patienten können damit weiter darauf vertrauen, dass sie bis zu 30 Euro Praxisgebühr im Jahr sparen und von mehr Behandlungsqualität und Arzneimittelsicherheit profitieren können. Auch die am Vertrag beteiligten Hausärzte und Apotheken brauchen keine negativen Auswirkungen des Urteils zu fürchten.

"Weder die Kassenärztliche Vereinigung in Thüringen, unser Streitgegner, noch das Sozialgericht haben an Sinn und Inhalt unseres Vertrages gezweifelt ",  sagte Richter. Bei dem Streit vor dem Sozialgericht Gotha gehe es deshalb allein darum, ob die Barmer ihren Vertrag zu Recht als integrierte Versorgung einstufen darf. "Für uns erfüllt der Vertrag eindeutig die Anforderungen des Gesetzes, zumal der Vertragsentwurf seinerzeit politisch und rechtlich abgestimmt worden war",  stellte Richter klar. Seit dem Start des Vertrages im März 2005 haben sich daran 1,4 Millionen Versicherte, 38.000 Hausärzte und 18.000 Apotheken beteiligt. Damit ist dieser Vertrag das mit Abstand erfolgreichste Modell dieser Art bundesweit.



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