Urteil des BGH: Wann ein Krankenversicherer Risikozuschläge erheben darf
Wechselt ein privat Krankenversicherter von einem Tarif mit Pauschalbeitrag in einen, der Vorerkrankungen individuell kalkuliert, muss er Risikozuschläge akzeptieren. Das hat der Bundesgerichtshof nun entscheiden.