Urteil des Bundesfinanzhofs: Kein Werbungskostenabzug bei Kapitaleinkünften
Bei Kapitaleinkünften kann kein Werbungskostenabzug mehr geltend gemacht werden. Das entschied der Bundesfinanzhof in München. Das Urteil betrifft Steuerzahler mit höheren Kapitaleinkünften aber niedrigem Einkommen.