Urteil des Bundesfinanzhofs: Kein Werbungskostenabzug bei Kapitaleinkünften

Bei Kapitaleinkünften kann kein Werbungskostenabzug mehr geltend gemacht werden. Das entschied der Bundesfinanzhof in München. Das Urteil betrifft Steuerzahler mit höheren Kapitaleinkünften aber niedrigem Einkommen.

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