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08.02.2008 - dvb-Presseservice

Urteil des Bundessozialgericht zeigt: Rechtliche Rahmenbedingungen der Integrierten Versorgung bleiben zu lange unklar

Ersatzkassen sprechen sich für Verlängerung und Aufstockung der Anschubfinanzierung aus

"Der Gesetzgeber hat es leider versäumt, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Integrierte Versorgung präzise genug zu fassen". So kommentierte Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender der Ersatzkassenverbände VdAK/AEV, die beiden Grundsatzentscheidungen des Bundessozialgerichts Kassel zu den Integrierten Versorgungsverträgen der DAK und BARMER. Dies habe dazu geführt, dass nun wieder einmal die Gerichte für Klarheit sorgen mussten. Das Bundessozialgericht habe das Hausarztmodell der BARMER nun nicht als Integrationsvertrag anerkannt, wohl aber den Nutzen des Vertrages für die Patienten. Diese Entscheidung, die auf unklaren Vorgaben des Gesetzgebers beruhe, führe dazu, dass entgegen dem Willen des Gesetzgebers nicht alle Ansätze integrierter Versorgungsgestaltung auch durchgeführt werden können, betonte Ballast.

Um insgesamt die Integrierte Versorgung nicht zu gefährden, forderte Ballast die Politik auf, die rechtlichen Möglichkeiten zu schaffen, um die Anschubfinanzierung für die Integrierte Versorgung bis zum 31.12.2010 zu verlängern. Ballast: "Die Integrierten Versorgungsformen ermöglichen eine sektorenübergreifende Versorgung der Versicherten. Viele der Projekte würden im Keim ersticken, wenn die Anschubfinanzierung wie im Gesetz vorgesehen bereits im Jahre 2009 ausläuft". Dies vor allem, wenn im Jahre 2009 mit dem Gesundheitsfonds die Anreize zur Entwicklung neuer innovativer Versorgungsangebote deutlich verringert würden. Zudem sollte das Vergütungsvolumen für die Integrierte Versorgung von heute 1 Prozent der Ausgaben für ambulante und stationäre Leistungen auf 3 Prozent erhöht werden. "In den Integrierten Versorgungsmodellen steckt noch sehr viel Potential, das wir nutzen müssen. Dies betrifft insbesondere die Einbeziehung der chronisch kranken Menschen und der Pflegebedürftigen in die Versorgungsmodelle", so Ballast. Die Ersatzkassen seien Vorreiter bei der Entwicklung entsprechender Versorgungsangebote, die in den vergangenen Jahren eine rasante Entwicklung nahmen. So nahm die Registrierungsstelle bis zum Abschluss des IV. Quartals 2007 über 5.300 Vertragsmeldungen aller Krankenkassen entgegen. "Ein Auslaufen der Anschubfinanzierung in diesen entscheidenden Zeiten würde die in Gang gekommene Entwicklung abwürgen und damit dem zu beobachtenden Innovationsschub völlig entgegenlaufen", betonte Ballast. Die Patienten sind mit dem umfassenden, integrierten Serviceangebot der Ersatzkassen vertraut und haben dieses angenommen. Den Kalkulationen aller Krankenkassen nach werden in Deutschland mehr als 5,5 Mio. Patienten entsprechende Versorgungsangebote nachfragen.



Frau Michaela Gottfried
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