Urteil im Sozialrecht: Kein Hartz IV bei privaten Rentenansprüchen
Eine private Leibrentenversicherung kann als Vermögen gelten und deshalb einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Hartz IV) ausschließen. Auch wenn sich der Vertrag noch in der Ansparphase befindet.