Urteil in der PKV: Arbeitslose müssen Selbstbehalt aus eigener Tasche bezahlen

Um ihre Beiträge zu senken, können Privatversicherte eine Selbstbeteiligung wählen. Werden sie dann jedoch arbeitslos und beziehen Hartz IV, müssen sie für den Selbstbehalt weiter selbst aufkommen. Das Jobcenter ist dazu nicht verpflichtet.

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