Urteil zu Gesundheitsfragen bei der Risikolebensversicherung: Versicherer müssen eine arglistige Täuschung beweisen können
Wenn Risikolebensversicherer ihren Kunden ein vertragswidriges Verhalten vorwerfen, müssen sie das auch beweisen können. Das urteilte nun der Bundesgerichtshof und bestätigte damit ein vorhergehendes Urteil des OLG Düsseldorf. Dieses verbraucherfreun ...