Urteil zur Berufsunfähigkeit: Schmerzen muss man beweisen können

Schmerzen allein reichen nicht aus, um einen Versicherer zur Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente zu bringen. Sie müssen nachgewiesen werden und objektivierbar sein. So entschied jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe.

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