Urteil zur bAV: Wann ein Unternehmen die Betriebsrenten nicht erhöhen muss

Wenn ein Unternehmen es sich nicht leisten kann, die Betriebsrente seiner ehemaligen Arbeitnehmer zu erhöhen, muss es das nicht tun. Das gilt auch dann, wenn der Ex-Arbeitgeber seine wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit durch Fehlverhalten selbst ver ...

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