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02.10.2009 - dvb-Presseservice

Urteile bringen Bewegung in die Praxis der Zusatzversorgungskassen

Die Urteile des Landgerichts Mannheim vom 19. Juni 2009 zur Regelung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) über die Zahlungen eines Gegenwerts sowie das Urteil des Bundesfinanzhofs zur Besteuerung der VBL-Umlagen am 7. Mai 2009 haben neue Diskussionen über die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst angestoßen. Seit der Umstellung der Zusatzversorgung auf ein Punktesystem im Jahr 2001 wird immer wieder über zusätzliche Belastungen der Arbeitnehmer gestritten. Die 8. EUROFORUM-Jahrestagung "Zusatzversorgung 2009" (17. und 18. November 2009, Berlin) greift die aktuellen Diskussionen über die Betriebsrenten im öffentlichen und kirchlichen Dienst auf und geht auf die Folgen der jüngsten Rechtssprechung sowie steuerliche und finanzpolitische Fragen in der Zusatzversorgung ein.

Wolf R. Thiel (Versorgungsanstalt des Bundes und Länder) erläutert die Zukunft und Rolle der Zusatzversorgung im Spannungsfeld zwischen Demografie, "Fürsorge" und Kostendruck und stellt die Auswirkungen der Kapitalmarktkrise auf die betriebliche Altersversorgung vor. Besonders die Niedrigzinsentwicklung bereitet den Versorgungskassen zurzeit Sorgen. Wie die Finanzierung in Umlagekassen und in kapitalgedeckten Kassen in Zukunft aussehen kann und die Entwicklung des Wertes der Verpflichtungen bei sich ändernden Prämissen, erläutert aus aktuarieller Sicht Hartmut Engbroks (Heubeck AG). Die Handlungsmöglichkeiten eines öffentlichen oder kirchlichen Arbeitgebers in der Umlagefinanzierung unter Berücksichtung wirtschaftlicher, gesellschaftsrechtlicher sowie arbeits- und satzungsrechtlicher Aspekte zeigt Dr. Udo Niermann (Mercer Deutschland GmbH) auf.

"Das Landgericht Mannheim stellt mit seinen neuen Entscheidungen die bisherige Praxis der Zusatzversorgung grundlegend in Frage", stellt Dr. Markus Deutsch (Gleiss Lutz) zum Urteil über die Gegenwertzahlungen fest. Er geht auf die Folgen des Mannheimer Urteils und weitere Entwicklungen in der Rechtsprechung zur Zusatzversorgung ein.

Das vollständige Programm finden Sie unter:

http://www.euroforum.de/pr-zusatzversorgung09



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