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18.01.2006 - dvb-Presseservice

VEMA e.G. hat Bedenken bei Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie

Die VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft e.G. zeigt sich mit dem derzeitigen Stand der Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie in nationales Recht besorgt. Die bereits unter der rot-grünen Regierung entwickelten Gesetzesentwürfe würden für Versicherungsmakler und deren Kunden wesentlich mehr Bürokratie und höhere Kosten bedeuten. Somit sei auch ein Verlust von Arbeitsplätzen bei Versicherungsmaklern zu befürchten. VEMA-Vorstandsvorsitzender Hermann Hübner sieht den Grund hiefür darin, „dass der deutsche Entwurf zur Umsetzung bei den Beratungspflichten gerade für Versicherungsmakler weit über die Vorgaben von Brüssel hinausgeht.“

Sollte das neue Gesetz wie bisher vorgesehen verabschiedetet werden, könnten sich laut Hübner viele Verbraucher den Besuch bei einem Versicherungsmakler nicht mehr leisten. „Sie werden sich in Zukunft im für Laien fast undurchschaubaren Tarifdschungel der Versicherer allein zurechtfinden müssen.“ Die derzeitige Courtage würde in vielen Bereichen die Kosten für den gesetzlich gewollten höheren Aufwand bei den Versicherungsmaklern keinesfalls abdecken. „Gleichzeitig wird die Vereinbarung eines zusätzlichen Honorars mit Versicherungsnehmern neben der Courtage durch das gültige Rechtsberatungsgesetz verhindert und ist von den meisten Versicherungsmaklern und Verbrauchern nicht gewollt,“ führte VEMA-Vorstand Hübner die Bedenken weiter aus. Die Folge sei, dass sich der Versicherungsmakler auf "lohnende" Mandate zurückziehen müsse, um sein wirtschaftliches Überleben zu sichern.

Große Bedeutung der Versicherungsmakler bei Deregulierung

In der Vergangenheit sollte durch die Deregulierung des Versicherungsmarktes mehr Wettbewerb und Transparenz für die Verbraucher geschaffen werden. Den Versicherern wurden laut Hübner zudem „die Fesseln von genehmigungspflichtigen Vertragsbedingungen genommen.“ Aber auch der Versicherungsvermittler war gezwungen eine höhere Qualifikation zu erlangen, um so die für den Versicherungsnehmer optimalen Produkte zu erkennen und zu vermitteln. Durch die Deregulierung habe sich laut VEMA e.G. auch das Preis-Leistungsverhältnis der Versicherer in den letzten Jahren deutlich verbessert. Hübner: „Es haben sich im Versicherungsmarkt keine Strukturen wie im Energiemarkt herausgebildet, wo einzelne Unternehmen ihre marktbeherrschende Stellung ausnutzen können.“ Bedeuteden Anteil an dieser erfolgreichen Deregulierung in Deutschland hätten vor allem die Versicherungsmakler. Rund 30 % der Neuverträge werden in Deutschland durch Versicherungsmakler vermittelt. Hübner: „Durch die Auswahl von Produkten mit ausgezeichneten Preis-Leistungsverhältnissen und der nachhaltigen Forderung von Serviceverbesserung bei den Versicherern wurde durch die Versicherungsmakler erreicht, dass faktisch über alle Versicherungssparten hinweg „Mogelpackungen" wesentlich zurückgedrängt wurden.“ Durch das Sachwalterurteil wird der Versicherungsmakler in Deutschland im Gegensatz zu anderen EU-Mitgliedsländern klar auf die Seite des Versicherungsnehmers gestellt. So wurde die Position des Versicherungsnehmers nachhaltig gestärkt, denn der Versicherungsmakler muss vorrangig die Interessen des Versicherungsnehmers berücksichtigen. Allerdings habe die VEMA e.G. d

urch die Verbundzertifizierung VEMA-Zert nach DIN ISO 9001:2000 ihren Partnern bereits seit einiger Zeit ein Instrument und die Chance geboten, die steigenden Anforderungen mit strukturierten Geschäftsprozessen und Beratungen noch besser zu erfüllen. Durch eine hohe Dienstleistungsqualität wird eine bessere Kundenbindung erreicht und sie hilft mögliche Fehlerquellen schneller zu erkennen und zu vermeiden.

VEMA hat Bedenken bei Umsetzung der Richtlinie

Gegenüber den Medien betonte Hübner allerdings, dass man auf Seiten der VEMA e.G. mit der Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie in nationales Recht große Bedenken habe. Diese seien darauf zurückzuführen, dass die Umsetzung in nationales Recht den registrierten Versicherungsmakler Beratungspflichten auferlege, die dieser bei näherem Hinsehen in vielen Fällen wirtschaftlich nicht erfüllen kann. Hübner: „Es scheint sich eine Lobby durchgesetzt zu haben, welche die qualitativ hochwertige Beratung der Verbraucher durch den Versicherungsmakler zurückdrängen möchte und damit die Versicherungsvermittlung durch ausschließlich für ein Versicherungsunternehmen tätige Vermittler, Banken, Autoverkäufer und Einzelhändler, welchen diese Beratungspflichten nicht auferlegt sind, fördert.“

Der Versicherungsmakler müsse, so Hübner weiter, im totalen Gegensatz zu ausschließlich für ein Unternehmen tätige Vermittler, nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf von § 42b Abs.2, seinem Rat eine hinreichende Anzahl von Angeboten zu Grunde legen. Nur so seien die Bedürfnisse des Kunden erfüllt. „Was eine hinreichende Anzahl ist, wird sich erst durch die Rechtssprechung herausstellen. Diese wachsweiche Formulierung bringt eine große Unsicherheit in den Markt“, betont VEMA-Vorstand Hübner.

Die nationale Gesetzgebung Deutschlands geht damit bewusst über die EU-Vermittlerrichtlinie hinaus. Denn diese schreibe nur vor, dass der unabhängige Vermittler dem Kunden mitzuteilen habe, auf welcher Grundlage er seinen Rat abgebe. Hübner weiter: „Sie erlaubt dem Versicherungsmakler weiterhin seine Auswahl auf preis-leistungsstarke Produkte bei serviceorientierten Versicherern zu konzentrieren. Dies war auch schon bisher gegeben, da er ansonsten im Wettbewerb der Versicherungsmakler untereinander nicht bestehen konnte.“ Die neuen verschärften Regelungen gelten nur für in Deutschland registrierte Versicherungsmakler, was eine nicht unbedeutende Wettbewerbsverzerrung der Versicherungsmakler im internationalen Bereich bedeute. Allerdings sollte gerade diese Wettbewerbsverzerrungen durch die EU-Vermittlerrichtlinie beseitigt werden.

Nach Vorstellung der VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft e.G. wären klare Regelungen auch zur Haftungsbegrenzung beim Versicherungsmakler, ähnlich wie bei den Rechtsanwälten üblich, zu begrüßen. Der Makler könne zum Beispiel die Höhe der Haftung auf die doppelte Pflichtversicherungssumme begrenzen, wenn er dies durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung absichert.

Durch neue Regierung Zeit zur Diskussion gewonnen

Allerdings ist laut VEMA e.G. zu befürchten, dass mit der inzwischen unter Zeitdruck geratenen Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie dem Berufsstand des Versicherungsmaklers so hohe Bürden auferlegt werden, welche sich letztlich nachhaltig negativ auf die derzeitige sehr verbraucherfreundliche Dynamik in der Versicherungswirtschaft auswirken. Daher forderte VEMA-Vorstandsvorsitzender Hermann Hübner alle Beteiligten auf, die durch den Regierungswechsel gewonnene Zeit zu nutzen und die Diskussion erneut zu führen. Hübner: „Es liegt beim Gesetzgeber, ob er sich die Zeit nimmt, im Dialog mit den Versicherungsmaklern mehr Transparenz und Dynamik die Vorfahrt zu geben. Die VEMA e.G. ist dafür jederzeit bereit.“



N.N.
Herr Andreas Brunner
Tel.: 0721 - 20 38 038
Fax: 0721 – 20 38 039
E-Mail: andreas.brunner@vema-eg.de

VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft e.G
Steinhäuser Straße 3
76135 Karlsruhe
Deutschland
www.vema-eg.de

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