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16.07.2009 - dvb-Presseservice

VEMA e.G. wehrt sich gegen die Darstellungen der Verbraucherzentralen: Unabhängiger Sachverstand auf Kundenseite

Andreas Brunner, Vorstand der VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft e.G. ist verärgert über die derzeitige Kampagne der Verbraucherzentralen. Polemisch und unwahr sei die Darstellung von Beratungsleistungen der Versicherungsmakler. Alle Versicherungs- und Finanzvermittler werden über einen Kamm geschoren. Die VEMA e.G. sieht darin nicht nur ihre Qualitätsmakler in eine Ecke mit den schwarzen Schafen der Branche gestellt, sondern die Kunden auch noch bewusst in die Irre geführt. Außerdem werde immer der Eindruck erweckt, dass die erfolgsabhängige Vergütung in jedem Falle schlecht sei.

Immer wieder kursieren im Internet Videos, berichten Fernsehen und Radio davon, dass Verbraucherschützer warnen, Versicherungsmakler seien nur auf das schnelle Geld aus und böten nur die Produkte mit der größten Provision an. Dabei wird in keiner Weise zwischen Anlageberatern, Finanzmaklern und Bankberatern sowie der Gruppe der Versicherungsmakler unterschieden. Denn in Wirklichkeit gibt es hier die größten Unterschiede, auch bei der entsprechenden gesetzlichen Regelung.

VVG gilt für Versicherungsmakler – Keine Gesetze für Anlageberater

Ausgangspunkt der gesamten öffentlichen Diskussion waren Sparer, die Zertifikate der US-Bank Lehmann Brothers gekauft haben. Am Ende sind diese Opfer der Finanzkrise und der schlechten Beratung durch ihre Bank oder Finanzberater geworden. Die Finanzkrise hat vor allem Defizite bei der Qualität der Anlageberatung und -vermittlung deutlich werden lassen. Nun muss es nach Meinung des VEMA-Vorstandes Andreas Brunner das Ziel sein, das „strukturelle Ungleichgewicht zwischen unreglementierten Finanzberatern und den gesetzlichen Regelungen für Versicherungsmakler zu mindern", um am Ende verloren gegangenes Vertrauen bei den Kunden der Versicherungsmakler zurück zu gewinnen.

Versicherungsmakler haften für ihre Beratung

Seit dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie für Versicherungsvermittler 2007 teilt sich der Markt in Makler und Generalagenten auf. Der wesentliche Vorteil dieser Neuregelung für Kunden ist, mehr Transparenz bei der Auswahl des optimalen Beraters zum Thema Versicherungen. Kunden erkennen sofort, ob ein Berater als Vertreter beziehungsweise Agent im Interesse einer einzelnen Versicherung tätig ist, oder ob er als Makler Angebote vergleicht. Bei der Wahl des Beraters sind zudem nachweisliche Fachkompetenz, umfangreiche Serviceleistungen und eine bestehende Beratungshaftpflichtversicherung zentrale Entscheidungskriterien.

Neben der unabhängigen Beratung bieten Makler ihren Kunden eine Vielzahl zusätzlicher Dienstleistungen an. Zu nennen sind neben der Schadenbetreuung vor allem Analyse- und Beratungsleistungen für die gesamte Risiko- und Versicherungssituation. Brunner: „Versicherungsmakler haften immer und in jedem Falle im Gegensatz zu Agenten für ihre Beratungsleistungen.“ Dabei ist zu informieren, zu beraten und seine Empfehlung auch zu dokumentieren gesetzlich vorgeschrieben. Die Vermittlerrichtlinien regeln die Dokumentation der Kundengespräche. Sowohl Bedarfsanalyse und der Wille des Kunden als auch die Empfehlung des Versicherungsvermittlers müssen darin aufgenommen werden. Bei späteren Fragen bringt das Protokoll Klarheit und schafft Rechtssicherheit für Verbraucher und Vermittler. Eindeutig  notwendig geworden ist auch eine entsprechende gesetzliche Regelung für Anlageberater. Diese mussten bisher nichts schriftlich festhalten und konnten so auch rechtlich nicht für ihre Beratung belangt werden. Brunner: „Wir wissen heute, wohin dieser Weg führt. Es ist nun an der Zeit dagegen etwas zu unternehmen – jedoch ohne die Versicherungsmakler als Finanzhai zu diffamieren.“

VEMA-Makler stehen auf der Seite ihrer Kunden

„Als Versicherungsmakler vertreten wir keine Versicherung“, betont VEMA-Vorstand Brunner. „Wir vertreten unsere Kunden.“ Das ist laut Brunner kein billiger Slogan, sondern beruht auf dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 22.05.1985, Az.: IVa ZR 190/83. Versicherungsmakler sind nicht vertraglich an eine Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern stehen als treuhänderischer Sachwalter auf Seite der Kunden und vertreten nur deren Interessen. Daher spricht man sich bei der VEMA e.G. klar gegen eine Honorarberatung aus.

Honorarberatung ist keine Alternative

Für Verbraucherschützer ist derzeit Honorarberatung der scheinbar einzige Weg zur Kundengerechtigkeit und zur Lösung aller bestehenden Probleme wird. Doch für unabhängige Berater sieht die Realität oft anders aus. Nicht nur rechtliche Hürden gibt Brunner zu bedenken, sondern auch die Akzeptanz beim Kunden, zweifelhafte wirtschaftliche Perspektiven sowie fehlende Angebote und Produkte seitens der Versicherungsgesellschaften erschweren die Anwendung der honorierten Beratung und Betreuung in der Praxis.

Dabei stellen sich viele Fragen: Welcher Honorarsatz ist gerecht? Kann überhaupt eine Kostendeckung erreicht werden, die ein tragfähiges Honorarmodell ermöglicht? Zudem wird durch Honorare die Beratung nach Ansicht Brunners keineswegs besser oder gewinnbringender für den Kunden. „Auch bei einem Anwalt bedeutet das Honorar nicht den Gewinn des Prozesses“, so Brunner weiter. Außerdem könne man dann auch nicht ausschließen, dass neben dem Honorar nicht durch Versicherungen finanzielle Belohnungen an den Honorarberater fließen könnten. „Dann würde der Kunden quasi zweimal für eine Leistung zahlen und dies kann nicht sein.“ Auch wenn diese Kickbacks wahrscheinlich nicht offiziell wären, zeigt doch beispielsweise die Pharma- oder Medienbranche was in solchen Modellen alles möglich ist. „Dann führen wir die gleiche Diskussion in ein paar Monaten wieder“, vermutet Brunner.

Für Versicherungsmakler gilt: Von Mensch zu Mensch

Der Beruf eines Versicherungsmaklers ist  ein Beruf von Mensch zu Mensch. Er gründet auf Vertrauen. Brunner: „So arbeiten wir nach bestem Wissen und Gewissen. Unsere Dienstleistungen können wir nur durch entsprechende Courtagen bieten. Diese sind in jedem Versicherungs- und Finanzprodukt mit einkalkuliert! Also zählt am Ende die Dienstleistung und Qualität des Maklers.“ Und diese wird der Kunde auch zu Schätzen wissen.



Herr Andreas Brunner
Tel.: 0721 - 20 38 038
Fax: 0721 - 20 38 039
E-Mail: andreas.brunner@vema-eg.de

VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft e.G.
Steinhäuser Straße 3
76135 Karlsruhe
Deutschland