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13.01.2015 - dvb-Presseservice

VHV FIRMENPROTECT Sach mit 3-in-1 Schutz entschädigt auch bei grober Fahrlässigkeit

Ein unachtsamer Moment kann die gesamte Firmenexistenz aufs Spiel setzen. Die VHV FIRMENPROTECT Sach sorgt mit 3-in-1 Schutz bei grober Fahrlässigkeit sowie durch die goldene Regel und die Wiederherstellungsklausel dafür, dass Deutschlands Unternehmen umfangreich geschützt sind. Selbst unachtsame Fehler gefährden so nicht zwangsweise die Existenz.

Grobe Fahrlässigkeit: So schnell kann's gehen.

Die VHV FIRMENPROTECT Sach schützt Kunden auch bei grober Fahrlässigkeit. Ein Beispiel: Nach Lagerarbeiten ist die selbstschließende Brandschutztür zwischen Produktionshalle und Lager blockiert. Der Firmeninhaber versäumt es bei seiner Kontrolle nach Betriebsschluss die Brandschutztür zu schließen. Ein Feuer im Fertigungsbereich kann sich in Teilen der Lagerräume ausbreiten. Feuer und Löschwasser der dort installierten Sprinkleranlage zerstören Waren im Wert von 80.000 Euro. Manchmal kann so ein Fall das Ende eines Unternehmers bedeuten. Dank des Verzichts auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit erstattet die VHV FIRMENPROTECT Sach den Schaden im Lager bis 50.000 Euro in voller Höhe. Erst über diese Summe hinaus kommt die sogenannte Quotelung und damit eine Teilerstattung zum Tragen. Die beigefügte Grafik (siehe unten) zeigt, dass sich die VHV deutlich von den am Markt üblichen Leistungen abhebt. Während andere Versicherer das Mitverschulden, im dargestellten Fall ca. 50 Prozent, auf den Gesamtbetrag anrechnen und nur 40.000 Euro erstatten, ersetzt die VHV FIRMENPROTET Sach den Schaden im Lager bis 50.000 Euro zu 100%. Erst darüber hinaus kommt die sogenannte Quotelung zum Tragen. Die VHV Gesamtentschädigung für den Lagerschaden beträgt somit 65.000 Euro.

Zum 3-in-1 Schutz dieser Gebäude-, Inhalts- und Betriebsunterbrechungsversicherung gehört die Goldene Regel, bei der Betriebseigentum unabhängig von deren Zeitwert zum Neuwert erstattet wird. Voraussetzung ist lediglich, dass eine Neuwerterstattung vereinbart wurde. Für den Fall, dass neue Maschinen oder Geräte erst mit einer Verzögerung geliefert werden können, ersetzt die VHV die entstandenen Ertragsausfälle bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Kommt ein ganzes Gebäude zu Schaden, greift hier die Verbesserte Wiederherstellungsklausel. In diesem Fall wird durch die VHV FIRMENPROTECT Sach ebenfalls der Neuwert bei der Wiederherstellung zum gleichen Betriebszweck erstattet. Ein Aufbau des Gebäudes 1:1 ist nicht notwendig, sofern es dem gleichen Betriebszweck dient.

Durch die Leistungs-Update-Garantie der VHV FIRMENPRORECT Sach profitieren Bestandskunden automatisch und ohne weitere Kosten von zukünftigen Leistungsverbesserungen. Der Kunde profitiert so von einer stets vollumfänglichen Absicherung, während Vermittlern Beratungssicherheit geboten wird.

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Pressekontakt:
Herr Nils Dettmann
Unternehmenskommunikation
Tel.: +49.511.907-2461
Fax: +49.511.907-12461
E-Mail: ndettmann@vhv-gruppe.de

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