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08.02.2010 - dvb-Presseservice

VSH: Billigtarif kann teuer werden

Drei Jahre VSH-Pflichtversicherung – Überprüfung des Versicherungsschutzes kann sich lohnen. Wer jetzt die Möglichkeit hat, seine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) neu zu ordnen, kann viel Geld sparen. Gängige Dreijahresverträge können in 2010 erstmalig ordentlich gekündigt werden.

Spätestens seit ihrer Einführung als Pflichtversicherung für Versicherungsvermittler in 2007 ist die VSH ein Muss für jeden Finanzdienstleister. Seither hat sich auch auf diesem Gebiet eine bunte Vielfalt an Tarifen und Tarifvarianten entwickelt. Teilweise hat sich sogar ein scharfer Preiswettbewerb entfacht.

Doch bevor ein neuer Vertrag unterzeichnet wird, sollten die Bedingungen genauestens unter die Lupe genommen werden,. Eine falsche Entscheidung kann ganz schön ins Geld gehen, unterstreicht Roland Roider, Vorstand Versicherungen von Deutschlands marktführendem Maklerpool, der BCA AG ( Bad Homburg): "Viele vermeintlich preisgünstige Angebote arbeiten mit doppeltem Boden. Billigtarife haben oftmals praxisferne Bedingungen. Im Fall des Falles ist dann der eigene Geldbeutel erheblich mehr gefordert als bei einem Tarif, der etwas mehr kostet. Das geht bis hin zur Existenzgefährdung."

Roider weiß, wovon er spricht. Sein Haus bietet (in Zusammenarbeit mit der Allianz) eine VSH primär für die dem Pool angeschlossenen Vermittler an: Prämiensenkende "features" wie hohe Selbstbeteiligungen von z.B. € 10.000,- in jedem Einzelfall (wer hält das durch?) oder ein Verzicht des Versicherers auf Kündigung im Schadensfall (was verhindert, dies fristgerecht und ohne Begründung zum nächstmöglichen Termin nachzuholen?) gibt es erst gar nicht.

Preisgünstig statt billig

Die BCA VSH wartet mit einer weit gefassten Deckung zum günstigen Preis mit Laufzeitrabatt (ab € 193,50 Nettoquartalsprämie), interessanten Sonderprämien für Firmen mit mehr als 10 prämienpflichtigen Mitarbeitern oder bei Courtageeinnahmen unter € 20.000,-) auf. Bereits seit längerem kennen BCA Partner aus ihren BCA-Verträgen unübertroffene Leistungsmerkmale wie die Umsatzunabhängigkeit, den Einschluss von Korrespondenzmaklern, die geringe Selbstbeteiligung von nur € 250,- oder € 500,-, die 2-fache Maximierung (auch bei der hohen Versicherungssumme von € 1,2 Mio. bei der Finanzdienstleistungsvermittlung) oder die Verlängerung der Kündigungsfrist im Schadensfall.

Leistungserweiterungen ohne höhere Prämien

Ganz aktuell und ohne jegliche zusätzliche Beitragsbelastung wurden weitere Einschlüsse auch für Bestandskunden vereinbart:

Vertretung des Versicherungsnehmers in seiner Abwesenheit,

Deckung der Vermittlung von "gebrauchten" Lebensversicherungen,

Klarstellung der Deckung auch der Vermittlung von gesetzlichen Krankenkassen,

bei Berufsaufgabe mögliche Verlängerung der Nachhaftung (regulär 5 Jahre) bei sonstiger Finanzdienstleistungsvermittlung auf 10 Jahre gegen sehr günstigen Beitrag,

optionale Vertragslaufzeit: 3 Jahre, dafür zusätzlich zu den bereits sehr günstigen bisherigen Konditionen ein zusätzlicher Dauernachlass von 10 %,

Möglichkeit des Abschlusses einer Bürohaftpflichtversicherung (nur € 75,- p.a.).

Neben dem BCA VSH "all inclusive"-Paket stehen selbstverständlich auch die reine Pflichtdeckung (ab € 170,- p.a), bei Einschluss von Finanzdienstleistung (ab € 212,63 p.a) - ohne abschließende Aufzählung von Fondsprodukten - zur Verfügung. Für diese Varianten ist eine BCA Partnerschaft nicht erforderlich.

Roland Roider: "Was wir anbieten, ist ein grundsolides, seit 12 Jahren bewährtes Konzept mit teilweise konkurrenzlosen Leistungserweiterungen. Das bietet ein gutes Beispiel dafür, was wir unter fairer, nachhaltiger Partnerschaft verstehen."

Detailinformationen zur BCA VSHwww.bca.de/vsh

 

Pressekontakt:
BCA AG
Siemensstraße 27
61352 Bad Homburg v.d.H
Tel.: 06172 / 49 55 - 36
Fax: 06172 / 49 55 - 526 presse@bca.de

 

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