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02.04.2008 - dvb-Presseservice

VVG-Reform: Versicherer dürfen laufende

Beratungspflichten nicht auf Vertreter überwälzen!

Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) hat umfangreiche Beratungs- und Dokumentationspflichten mit sich gebracht. Neben der vorvertraglichen Beratungspflicht, die Vertretern bereits hinlänglich bekannt sein dürfte, hat der Gesetzgeber auch eine Beratungspflicht des Versicherers eingeführt (§ 6 VVG) – und diese auf das laufende Vertragsverhältnis ausgedehnt (§ 6 Absatz 4 VVG).

Aktuell versuchen manche Versicherer, die laufende Beratungspflicht auf den Vertreter überzuwälzen. Der „Wirtschaftsdienst Versicherungs- und Bausparkaufleute“ erläutert in der April-Ausgabe, warum Versicherer dies nicht einseitig tun dürfen, und gibt Tipps für die Praxis.

Die Ausgabe können Sie kostenlos bestellen. Mehr Informationen erhalten Sie hier: http://www.iww.de/informationsdienste/versicherungsvermittler/WVK/



Frau Eva Köstler
Redakteurin
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