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12.06.2009 - dvb-Presseservice

Verband der Ersatzkassen begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Rosinenpickerei der PKV muss begrenzt werden Vorstandsvorsitzender Thomas Ballast fordert: Auch Wechsler in die GKV müssen ihre Altersrückstellungen mitnehmen können

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) begrüßt. "Die Richter haben mit ihrer Entscheidung klargestellt, dass auch der Privaten Krankenversicherung ein Minimalbeitrag zum Gemeinwohl des Sozialstaats abverlangt werden kann", betonte Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender des vdek. Die PKV-Unternehmen müssten nun ältere und kranke Menschen weiter ohne Risikoselektion im Basistarif versichern. Es könne nicht allein Aufgabe der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sein, sich um die Kranken zu kümmern, während sich die Jungen und Gesunden aus der Solidarität verabschiedeten. Positiv zu bewerten sei auch, dass das BVerfG die Rechtmäßigkeit der Dreijahresfrist vor einem Wechsel in die PKV bestätigt habe. Insbesondere jungen Akademikern oder Berufsanfängern, die vorher jahrelang von der Solidargemeinschaft profitiert hätten, sei es zumutbar, für einen gewissen Zeitraum ihren individuellen Beitrag zur solidarischen Krankenversicherung zu leisten.

Allerdings könne auch nach dem Urteil von einem wirklich fairen Wettbewerb zwischen PKV und GKV leider noch nicht die Rede sein. Zwingend erforderlich sei es, dass auch PKV-Versicherte bei Rückkehr in die GKV ihre Altersrückstellung mitnehmen könnten. Es reiche nicht aus, dass die Portabilität der Altersrückstellungen nur innerhalb der PKV möglich sei. Ballast forderte den Gesetzgeber auf, bei einer nächsten Reform dieses Problem anzugehen. Dies würde auch den Wettbewerb zwischen GKV und PKV eindeutig stärken. Einen entsprechenden Ansatz für eine solche Regelung sieht auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Begründung.



Frau Michaela Gottfried
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