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03.05.2006 - dvb-Presseservice

Verbesserter Erbenschutz: uniVersa beseitigt Hindernisse bei Rüruprente

Häufig scheitert der Wunsch nach staatlich geförderter Altersvorsorge an der mangelnden Vererbbarkeit. Eingezahlte Beiträge gehen für Angehörige verloren, wenn der Versicherte vorzeitig stirbt. Die uniVersa Lebensversicherung a. G. bietet jetzt eine Rüruprente mit verbessertem Hinterbliebenenschutz an.

Partnerrente zahlt lebenslang weiter

Ehepaare können eine sogenannte Partnerrente mitversichern. Die zahlt die gewünschte monatliche Rente auch dann lebenslang weiter, wenn der Versicherte stirbt. Das erleichtert für Ehepaare die Vorsorgeplanung fürs Alter. Beide Partner haben die Sicherheit, dass im Ernstfall die wichtige Rentenzahlung nicht vorzeitig endet, wie das bei Rentengarantien zum Beispiel nach fünf Jahren üblich ist.

Einzahlungen gehen nicht verloren

Für alle, die nicht verheiratet sind, bietet die uniVersa ebenfalls eine Lösung an. Eine Zusatzoption stellt sicher, dass eingezahlte Beiträge nicht verloren gehen, wenn der Versicherte vorzeitig stirbt. Der Zusatzschutz leistet sowohl während der Sparphase als auch bei Rentenbezug. Speziell für eheähnliche Lebensgemeinschaften ist dies ein enormer Vorteil. Das Bezugsrecht im Todesfall kann völlig frei festgelegt und während der Vertragslaufzeit jederzeit geändert werden.

Steuervorteil als Renditeturbo

Pro Jahr und Person können 20.000 Euro in die staatlich geförderte Rüruprente eingezahlt werden. 62 Prozent davon sind steuerlich absetzbar. Das wirkt sich  insbesondere bei Gutverdienern renditesteigernd aus. Selbstständige und Freiberufler können je nach Unternehmenserfolg ihre Steuerbelastung durch individuelle Einmalbeiträge jährlich regulieren.

Interessant für Generation 50 Plus

Aber auch viele Rentner und rentennahe Jahrgänge profitieren davon. Sie können fällig werdende Ablaufleistungen von Lebensversicherungen, Erbschaften, Schenkungen oder angesammelte Sparguthaben steueroptimiert in Altersvorsorge investieren. Besonders bei Frauen  mit niedrigen Rentenansprüchen kann damit drohende Altersarmut verhindert werden. Die Einzahlungen sind vor staatlichen Zugriffen geschützt und brauchen in  Notsituationen, zum Beispiel bei Insolvenz, Arbeitslosigkeit oder Pflegebedürftigkeit nicht aufgebraucht werden.



Abteilung Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Herr Stefan Taschner
Tel.: 0911 / 5307-1698
Fax: 0911 / 5307-1676
E-Mail: taschner@uniVersa.de

uniVersa Lebensversicherung a.G.
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