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25.01.2008 - dvb-Presseservice

Verbesserungen in der betrieblichen Altersvorsorge

Berlin/Düsseldorf, Januar 2007. Mit der Verabschiedung des neuen Altersvorsorge-Gesetzes Ende 2007 haben sich die Konditionen für die betriebliche Altersversorgung deutlich verbessert. Die dauerhafte Fortführung der Steuer- und Sozialabgabenfreiheit für bAV-Beiträge sowie die Garantie der Zusage des Arbeitsgebers für eine Betriebsrente ab dem 25. statt ab dem 30. Lebensjahr, machen die Entgeltumwandlung weiterhin attraktiv. Das Inkrafttreten der neuen Altersgrenzen, der sogenannten Rente mit 67, zwingt die Unternehmen dagegen zu personalpolitischen Anpassungen und nimmt die Arbeitnehmer in der Altersvorsorge weiter in die Pflicht.

Bundesarbeitsminister Olaf Scholz stellt auf der 9. Handelsblatt Jahrestagung "Betriebliche Alterversorgung" (7. bis 9. April 2008, Berlin) die neuen Rahmenbedingungen für die Alterssicherung in Deutschland vor. Anlässlich der Verabschiedung des Altersvorsorge-Gesetzes sagte ein Sprecher des Bundesarbeitsminister: "Nun haben die Tarifvertragsparteien Planungssicherheit, und der Weg ist frei, Tarifverträge zur Altersvorsorge mit einer Laufzeit über 2008 hinaus zu schließen."

Der Renten-Experte Prof. Dr. Dr. h.c. Bert Rürup (Technische Universität Darmstadt und Vorsitzender des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung) befürwortet die sozialabgabenfreie Entgeltumwandlung, verweist aber auch auf die dadurch fehlenden Einahmen für die gesetzliche Rentenversicherung. Rürup geht auf die Diskussionen um die Rente mit 67 ein und die Ängste einer drohenden Altersarmut.

Der Vorsitzende Richter des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt, Dr. Gerhard Reinecke, geht aus der Sicht der Rechtsprechung auf das Betriebsrentenrecht ein und erläutert die Entgeltumwandlung, den Gleichheitssatz und den Gleichbehandlungsgrundsatz sowie die Betriebsrentenanpassungen. Gemeinsam mit weiteren Experten diskutiert Reinecke die arbeitsrechtlichen Konsequenzen der Rente mit 67.

Die Perspektiven und Rahmenbedingungen für Zeitwertkonten nach den aktuellen Gesetzesplänen stehen im Fokus des dritten Tages der etablierten bAV-Jahrestagung. Armin Knospe (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) stellt den aktuellen Stand des Reformvorhabens vor und zeigt den geplanten Zeitrahmen des Gesetzesentwurfes auf.

Weitere Renten- und Sozial-Experten aus Wissenschaft, Politik und beruflicher Praxis wie Prof. Dr. Wolfgang Gerke (Bayerisches Finanzzentrum). Dr. Boy-Jürgen Andresen (Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Alterversorgung e.V.), Annelie Buntenbach (DGB) und Hans H. Melchiors (Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG) diskutieren über die rechtlichen und politischen Perspektiven der bAV. Wie die betriebliche Altersversorgung in den Unternehmen umgesetzt werden kann und welche Erfahrungen in den fünf Durchführungswegen bisher gemacht wurden, erläutern unter anderen Vertreter von Bayer, Bertelsmann, BMW sowie MAN, Robert Bosch und der WestLB. 



Frau Dr. Nadja Thomas
Pressereferentin
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