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03.08.2010 - dvb-Presseservice

Verbotsverfahren gegen Mercer eingeleitet

- Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e. V. (BRBZ) leitet Verbotsverfahren zur Ausübung von Rechtsberatung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung gegen die Mercer Deutschland GmbH beim Oberlandesgericht Frankfurt ein. - Rechtsauffassung des BRBZ zur unerlaubten Rechtsberatung bestätigt.

Der BRBZ hat beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein Verfahren gegen die Mercer Deutschland GmbH (Mercer) eingeleitet. Durch dieses Verfahren soll die Mercer rechtsfehlerhaft erteilte Zulassung zum Rentenberater nach den Vorgaben des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) unabdingbar wieder zurückgenommen werden.

Mercer bezeichnet sich selbst als Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen, dessen Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit in der Beratung von Unternehmen rund um die betriebliche Altersversorgung, Vergütung, Human Capital Strategie, M&A und Investments sowie im Benefits Outsourcing liegen. Gleichzeitig ist Mercer auch ein registrierter Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34d Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO) und durfte daher keine Erlaubnis zur Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erhalten.

Denn der Rentenberater ist ein Organ der Rechtspflege und darf daher keine widerstreitenden Interessen vertreten. Im Rahmen von Versicherungsmaklertätigkeiten in Form der Vermittlung von Versicherungs- und Finanzdienstleistungsprodukten neben der Rentenberatung kollidieren aber die Interessen des Kunden an einer unabhängigen Beratung mit den Interessen des Versicherungsvermittlers an den Erhalt einer Provision für die Vermittlungstätigkeit. Ob der Rentenberater dabei als Versicherungsvertreter oder als Versicherungsmakler tätig wird, ist irrelevant, denn in beiden Fällen erhält er von Seiten der Versicherer Provisionen. Es besteht daher in beiden Fällen grundsätzlich eine Interessenkollision. Dies ergibt sich auch aus der amtlichen Begründung zum RDG, wonach die Rentenberatung und die Tätigkeit als Versicherungsvertreter beziehungsweise Versicherungsmakler unvereinbar sind. Hierbei ist eine abstrakte Interessenkollision bereits ausreichend. Diesbezüglich sind ferner auch die Erkenntnisse zu Paragraf 7 Nummer 8 BRAO und die hierzu ergangene ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Zweitberuf übertragbar, wonach Rechtsanwälte nicht gleichzeitig als Versicherungsmakler tätig sein dürfen. So hält der BGH die Versagung der Zulassung nach Paragraf 7 Nummer 8 BRAO vor allem bei einer Betätigung als Makler für gerechtfertigt (BGH-Beschluss vom 13.10.2003). Die Maklertätigkeit biete in besonderer Weise die Möglichkeit, aus der rechtsberatenden Tätigkeit stammende Informationen zu nutzen, so dass das Vertrauen in die Rechtspflege gefährdet sei.

Die Rechtsauffassung des BRBZ wurde zuletzt auf dem »1. BRBZ-Rechtsberatungskongress zur betrieblichen Altersversorgung 2010« am 4. Juni in Köln umfassend bestätigt. Führende berufsrechtlich spezialisierte Juristen und bAV-Experten diskutierten in diesem Rahmen über die aktuelle Beratungspraxis in der bAV sowie über die zugehörigen berufsrechtlichen Rahmenbedingungen. Es wurde einstimmig festgestellt, dass Rechtsanwälte und Rentenberater nicht gleichzeitig auch Versicherungsmakler sein dürfen.

Überraschend für den BRBZ ist an dieser Stelle, dass sich Mercer trotz der eindeutigen Rechtslage sowie den aktuellen Diskussionen im bAV-Markt, um eine Rentenberatererlaubnis bemüht hat. Denn bei einem gleichen Sachverhalt führt der BRBZ derzeit berufsrechtliche Verbotsverfahren gegen die febs Consulting GmbH (febs) und die febs Consulting Rentenberatung GmbH vor dem Amtsgericht München und dem Landgericht München II, damit auch die in diesen Fällen erteilten Rentenberaterzulassungen zurückgenommen werden.

Der BRBZ ist hoch zufrieden, dass seine Bemühungen um die Aufklärung der Öffentlichkeit zum Thema unerlaubte Rechtsberatung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung somit nachhaltige Früchte tragen. Dies resultiert aus dem Umstand, dass das Verhalten von Mercer und febs ein direktes Eingeständnis und eine Bestätigung ist, dass Rechtsberatung im Rahmen der bAV nur durch befugte Rechtsberater erbracht werden darf. Übersehen worden ist hierbei allerdings durch Mercer und febs, dass dann zwingend kein gleichzeitiger Maklerstatus vorliegen darf.

Bei seinem Vorgehen wird der BRBZ darüber hinaus durch den Zuspruch und die Unterstützung anderer Berufsfachverbände gestärkt. Des Weiteren wird der BRBZ auch die zuständigen Justizbehörden mit in die Diskussion einschalten, damit künftig eine konsequente Überwachung des gesetzlichen Vorgaben erfolgt. Der BRBZ wird bei den genannten Verfahren von dem bundesweit führenden Berufsrechtler und Rechtsanwalt Dr. Volker Römermann vertreten.

Dr. Römermann erklärte hierzu: »Der Markt der bAV ist durch die Aktivitäten des BRBZ zum Schutz der rechtsberatenden Berufsträger in enorme Bewegung geraten. Es ist absolut inakzeptabel, dass die Zulassungsverfahren zur Rechts- und Rentenberatung durch die zuständigen Zulassungsbehörden zum Teil derart nachlässig gehandhabt werden, dass Versicherungsmakler – trotz klarer Verbotslage – mancherorts faktisch zur Rechtsberatung zugelassen werden können. Diesem Zustand wird der BRBZ nachhaltig entgegenwirken und notfalls auch durch alle Instanzen ziehen, damit gesetzeskonforme Entscheidungen im Zulassungsverfahren getroffen werden. Gesellschaften wie Mercer werden sich daher entscheiden müssen: Entweder Rechtsberatung oder Finanzdienstleistungsvermittlung. Beides gleichzeitig ist rechtswidrig. Hierdurch würden ansonsten die rechtsberatenden Berufsgruppen eine nicht hinnehmbare Benachteiligung erfahren. Außerdem gilt es, den notwendigen Verbraucherschutz effektiv durchzusetzen.«



Frau Claudia Kressel
Tel.: +49 (0)40 - 64 53 83 12
E-Mail: info@kressel-communication.de

Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche
Altersversorgung und Zeitwertkonten e. V.
Siegburger Straße 126
50679 Köln
http://www.brbz.de

Über den Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ)

Der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. ist zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und Zeitwertkonten der führende berufsrechtliche Fachverband, der sich für die Schaffung und Gewährleistung umfassender Beratungsstandards und -sicherheit in den weiten Aufgabenfeldern der bAV und der Zeitwertkonten einsetzt. Hierzu gehört auch die explizite Herausstellung sämtlicher erlaubnispflichtiger Beratungstätigkeiten in den die bAV tangierenden Handlungsgebieten, zum Beispiel des Arbeits- und Insolvenzrechts, sowie des Betriebsrenten- und Sozialversicherungsrechts.

Weitere Informationen zum BRBZ erhalten Sie auch unter www.brbz.de und www.brbz-kongress.de.

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Verbotsverfahren-gegen-Mercer-eingeleitet-ps_19031.html