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14.05.2007 - dvb-Presseservice

Verbraucher profitieren von neuer Verordnung für die Versicherungsvermittlung

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11. Mai 2007 in Berlin der neuen Verordnung über die Versicherungsvermittlung und –beratung zugestimmt. Mit der Entscheidung wird sichergestellt, dass die seit 16 Jahren in der Branche und durch das Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. bewährten Qualitätsmaßstäbe und Prüfungsstandards für die Ausbildung der Versicherungsvermittler auch in Zukunft garantiert sind. Die Verordnung soll zusammen mit dem Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts am 22. Mai 2007 in Kraft treten.

Die künftige Sachkundeprüfung wird nach der Vorstellung des Gesetzgebers in Kooperation zwischen Kammerorganisation und BWV im Wesentlichen nach den gleichen Regeln durchgeführt wie die bisherigen Prüfungen Versicherungsfachmann/-fachfrau (BWV), wobei die Grundsätze eines öffentlich-rechtlichen Prüfungsverfahrens in der Zuständigkeit der IHKn beachtet werden.

Das Qualitätsniveau der Prüfung entspricht damit weiterhin den komplexen Anforderungen an die Vermittlerschaft und deckt alle Sparten und Fachgebiete des Privatkundengeschäftes ab. Durch einen schriftlichen und praktischen Prüfungsteil werden fachliches Wissen und Beratungskompetenz gefordert, um die Eignung des Vermittlers/Beraters für die Praxis festzustellen. „Die Qualität der Versicherungsvermittlung ist durch die freiwillige Brancheninitiative seit 1991 deutlich gestiegen“, so Dr. Josef Beutelmann, Vorstandsvorsitzender des BWV sowie des Arbeitgeberverbands der Versicherungsunternehmen in Deutschland. „Das Image der Versicherungsvermittlung wird durch die Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie beim Verbraucher noch weiter steigen – vorausgesetzt, alle Akteure nutzen diese einmalige Chance“, so Beutelmann weiter.

Durch die enge Verknüpfung der bisherigen BWV-Fachmann-Prüfung und der künftigen Sachkunde­prüfung werden alle bisherigen erfolgreichen Abschlussprüfungen beim BWV mit dem neuen Sachkundenachweis gleichgestellt. Zusätzlich wird dem BWV im Rahmen einer Übergangsregelung die Möglichkeit eröffnet, bis zum 31.12.2008 eigenständig Prüfungen abzunehmen, die dann ebenfalls bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) als Sachkundenachweis anerkannt werden.

Im Sinne der Branche und der Vermittlerschaft werden das Know-how des BWV und die hohe fachliche Kompetenz vieler Versicherungsexperten weiterhin eingebracht. Dadurch kann die Arbeit der IHKn bei der Umsetzung und Aktualisierung des Prüfungsverfahrens intensiv unterstützt werden. Ein bundesweit einheitlicher Aufgabenauswahlausschuss wird auch künftig dafür sorgen, dass in der Vermittlerprüfung deutschlandweit dieselben Anforderungen im schriftlichen Prüfungsteil gestellt werden. „Das Profil des/der geprüften Versicherungsfachmanns/-frau IHK wird deshalb weiterhin in der Assekuranz hohe Akzeptanz finden. Der Verbraucher kann diesen Sachkundenachweis als Gütesiegel im Versicherungsvertrieb erkennen“, so Dr. Josef Beutelmann.

Das BWV wird sein Ausbildungsprogramm unter www.lernpark-versicherungswirtschaft.de weiterhin kostenlos zum Download bereit stellen, damit die in Anlage 1 der neuen Versicherungsvermittler­verordnung ausgewiesenen prüfungsrelevanten Lernziele und Lerninhalte noch klarer und transparenter sind, wie es die Begründung zur Verordnung vorsieht.



Frau Michaela Reichle
Tel.: +49 089-922001-42
Fax: +49 089-922001-44
E-Mail: michaela.reichle@bwv-online.de

BWV
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