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16.04.2007 -
dvb-Presseservice
Verbraucherschützer schüren unnötige Ängste vor Wahltarifen
Wahlfreiheiten trotz Bindungsfrist
Düsseldorf. Die neuen Selbstbehalttarife innerhalb der gesetzlichen
Krankenversicherung bieten den Mitgliedern schon jetzt zahlreiche
Vorteile. Bei der BKK Essanelle, Deutschlands achtgrößter
Betriebskrankenkasse, bestehen seit dem ersten April umfangreiche
Wahlmöglichkeiten. Unter den zwölf Wahltarifen erlauben neun
Selbstbehalttarife mit gestaffelten Prämien und Selbstbehalten
individuellen Krankenversicherungsschutz. Damit notwendige Arztbesuche
in Anspruch genommen werden, sind Arzt- und Zahnarztbesuche sowie
Vorsorgemaßnahmen vom Selbstbehalt ausgeschlossen.
Zudem ändert sich für die familienversicherten Angehörigen
gar nichts, wenn ein Mitglied einen passenden Selbstbehalttarif wählt.
Im Gegensatz zu allen anderen Angeboten auf dem Markt können
mitversicherte Kinder und Ehepartner der BKK Essanelle alle Leistungen
weiter komplett in Anspruch nehmen. Diese Leistungen sind
prämienunschädlich.
Auch das Mitglied kann weiterhin zum Arzt gehen. Folgende
Leistungen sind vom Selbstbehalt ausgenommen: Arzt- und
Zahnarztbesuche, Präventions- und Selbsthilfemaßnahmen, Leistungen zur
Verhütung von Zahnerkrankungen, zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen,
Gesundheitsuntersuchungen sowie medizinische Vorsorgeleistungen mit
Ausnahme ambulanter Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten. Erst
die aus einem Arzt- oder Zahnarztbesuch resultierenden Verordnungen,
zum Beispiel Arzneimittel, gehen zu Lasten des Selbstbehaltes. Sollten
Verordnungen für das Mitglied anfallen, so können diese mit dem
Prämienbetrag ausgeglichen werden. Der Prämienbetrag wird bei Erteilung
einer Einzugsermächtigung direkt zu Vertragsbeginn ausgezahlt. Die
maximale Prämie beträgt 600 Euro.
"Die BKK Essanelle zahlt die Prämie sogar bereits zu Beginn
der Wahl des Tarifs aus" so Guido Frings, Vorstand der BKK Essanelle.
"Es kann doch niemand ernsthaft glauben, dass eine Krankenkasse wie der
Rattenfänger von Hameln ihre Mitglieder in einen Wahltarif lockt, um
dann die Beiträge drastisch zu erhöhen. Hier sollten die
Verbraucherschützer mal genauer ins Gesetz schauen, welche Optionen die
Versicherten hier haben."
Bindungsfristen und Wahlfreiheit nach einem Jahr
Die Wahl eines Selbstbehalttarifes bindet das Mitglied drei Jahre
an seine Krankenkasse. Jedoch gilt die Bindungsfrist nicht für den
gewählten Tarif. Nach Ablauf eines Jahres hat das Mitglied die
Möglichkeit, in einen anderen Tarif zu wechseln. Letztendlich kann sich
das Mitglied auch dazu entschließen, keinen Selbstbehalttarif mehr zu
wählen. Stattdessen gilt dann wieder der normale Krankenkassentarif.
Sollten sich die Lebensumstände des Mitgliedes während der dreijährigen
Bindungsfrist ändern, beispielsweise im Falle von Arbeitslosigkeit,
können solche Härtefalle im Einzelfall vom gewählten Selbstbehalttarif
entbunden werden. Sollten die Tarifbedingungen während der Laufzeit
geändert werden, dann wird die Bindung des Mitgliedes automatisch
aufgehoben. Dann muss der Nachfolgetarif gewählt werden, für den eine
erneute Bindungsfrist von drei Jahren gilt.
"Aus diesem Grund muss niemand befürchten, einen
Selbstbehalttarif zu wählen", so Frings weiter. "Die BKK Essanelle wird
ihre Mitglieder und Interessenten individuell beraten und den
Einzelnen auch nur die Tarife anbieten, die den individuellen
Versicherungsschutz optimieren. Endlich wird auch den gesetzlich
Versicherten ein Mindestmaß an Mündigkeit zur Gestaltung des eigenen
Versicherungsschutzes gewährt. Krankenkassen, die die Einführung dieser
Wahltarife bisher versäumt haben, hängen sich natürlich jetzt gerne an
die Warnung der Verbraucherschützer."
Teilnehmer von Disease Management Programmen (Asthma,
Diabetes mellitus Typ I und II, Brustkrebs und Koronare
Herzkrankheiten) sowie von Programmen zur Integrierten Versorgung
erhalten eine Prämie von bis zu 150 Euro. Bei beiden Tarifen erfolgt
eine Prämienzahlung ohne Selbstbehalt.
Die Mitglieder der BKK Essanelle werden persönlich über die
individuellen Chancen und Risiken beraten. Dazu stehen spezielle
Ansprechpartner unter der kostenlosen Sonderrufnummer zur Seite:
Telefon 0800-2552004, Telefax 0211/5801-2311, E-Mail wahltarife@bkk-essanelle.de.
BKK ESSANELLE
Sebastianstraße 18
86153 Augsburg
www.bkk-essanelle.de
Über die BKK Essanelle: Die bundesweit geöffnete BKK Essanelle wurde im Juli 2002 gegründet und nimmt innerhalb des BKK-Systems den achten Platz ein. Der Beitragssatz beträgt 13,7 Prozent. 16 Service-Center mit über 600 Beschäftigten betreuen rund 400.000 Versicherte.
URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Verbrauchersch%FCtzer-sch%FCren-unn%F6tige-%C4ngste-vor-Wahltarifen-ps_4378.html