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28.09.2005 - dvb-Presseservice

Verbraucherzentrale fordert Rechtssicherheit für Arbeitnehmer in der betrieblichen Altersvorsorge

Arbeitgeber bei gezillmerten Tarifen in der Haftung / Mit der BauRente auf der sicheren Seite

Wiesbaden, 28.09.2005. In der betrieblichen Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung bergen so genannte gezillmerte Tarife oft erhebliche Probleme, die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern selten erkannt werden. So ist die Übertragbarkeit des angesparten Kapitals für den Arbeitnehmer bei einem Arbeitsplatzwechsel nach kurzer Versicherungsdauer häufig mit erheblichen finanziellen Verlusten verbunden. Deshalb empfiehlt das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) und die Verbraucherzentrale Bundesverband in der betrieblichen Altersvorsorge ungezillmerte Tarife wie etwa die BauRente ZukunftPlus von SOKA-BAU (Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes VVaG).

Denn bei gezillmerten Tarifen wird ein großer Teil der in den drei ersten Jahren von Arbeitnehmern finanzierten Beiträge für die Provision verbraucht und steht einer Übertragung nicht zur Verfügung. Das hat zur Folge, dass der Übertragungswert solcher Verträge in den ersten Versicherungsjahren erheblich niedriger ist als die Summe der bereits eingezahlten Beiträge. Insbesondere im ersten Jahr der Vertragslaufzeit kann der Übertragungswert deshalb auch null sein. Auch sind bei diesen Tarifen die garantierten und zu erwartenden Renten meist niedriger als bei den ungezillmerten Produkten.

Verträge mit gezillmerten Tarifen können für Arbeitnehmer - etwa bei mehrfachem Arbeitsplatzwechsel - den Verlust eines Großteils des angesparten Kapitals zur Folge haben. "Gezillmerte Tarife können im Extremfall dazu führen, dass ein Arbeitnehmer, der zwar zehn Jahre Beiträge gezahlt hat, aber alle zwei Jahre den Arbeitgeber wechseln musste, praktisch mit leeren Händen da steht", sagte die Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast, anlässlich eines Symposiums zur betrieblichen Altersvorsorge am 27. Juni 2005. Die Verbraucherzentrale Bundesverband fordert deshalb ein generelles Verbot gezillmerter Tarife bei betrieblichen Altersvorsorgeprodukten mit Entgeltumwandlung. Darüber hinaus vertreten viele Fachleute die Auffassung, dass gezillmerte Tarife im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung mittels Entgeltumwandlung unzulässig sind.

BauRente hat laut Verbraucherzentrale Vorbildcharakter
In der Studie "Vorsorgender Verbraucherschutz in der betrieblichen und privaten Altersvorsorge" vom Mai 2005 hebt die Verbraucherzentrale hervor, dass "… immerhin 14 der untersuchten Pensionskassen ohne gezillmerte Tarife auskommen. Bei diesen Kassen tauchen weder bei Arbeitgeberwechsel noch bei Beitragsfreistellung Probleme auf. Für Verbraucher optimal sind dabei ungezillmerte Tarife, die nach dem System der laufenden Einmalbeiträge berechnet sind." Nur elf Pensionskassen, darunter auch SOKA-BAU, bieten solche aus Sicht der Verbraucherzentrale vorbildlichen Tarife an.

Haftungsfalle für Arbeitgeber
Arbeitgeber sollten ausschließlich Anbieter für die betriebliche Altersvorsorge auszuwählen, die in ihren Vorsorgeprodukten auf gezillmerte Tarife verzichten. Denn für den Fall, dass Arbeitgeber nicht oder nicht ausreichend über die Folgen gezillmerter Tarife informieren, können diese vom Arbeitnehmer in die Haftung genommen werden und verpflichtet werden, den entstandenen Schaden zu ersetzen. Dies bestätigt ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart (Az.: 19 Ca 3152/04).

Mit der BauRente auf der sicheren Seite
"Zu den großen Vorzügen der BauRente gehört, dass sie aufgrund der Provisionsfreiheit ungezillmert kalkuliert wurde. So sind bereits nach der Zahlung des ersten Monatsbeitrags Ansprüche und Werte vorhanden, die bei Arbeitgeberwechsel oder Beitragsfreistellung für den Arbeitnehmer zur Verfügung stehen", erklärt Konstantin Hünewinkel, Abteilungsdirektor Tarifliche Zusatzrente bei SOKA-BAU. "Arbeitgeber vermeiden so das Risiko, für Provisionszahlungen des Versorgungsträgers in die Haftung genommen zu werden und werden zudem ihrer sozialen Verantwortung für die Arbeitnehmer besser gerecht."

Interessierte erhalten weitere Informationen zur BauRente im Internet unter www.soka-bau.de sowie unter der Hotline (06 11) 7 07-44 00.



N.N.
Herr Michael Delmhorst
Tel.: (06 11) 7 07-21 00
Fax: (06 11) 7 07-45 87
E-Mail: MDelmhorst@soka-bau.de

SOKA-BAU
Wettinerstraße 7
65189 Wiesbaden
Deutschland
http://www.soka-bau.de

SOKA-BAU ist der gemeinsame Name für die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes VVaG. Beide sind gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V., Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. und Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt.

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